Parallel dazu untersucht die Europäische Kommission, ob die Situation im Einklang mit dem EU-Recht steht.Weiterlesen
Nach einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Eisenstadt (Kismarton) ist die Fußgängerzone am Grenzübergang zwischen Schattendorf (Somfalva) und Ágfalva (Agendorf), die derzeit nur für Autofahrer mit einer Durchfahrtsgenehmigung zugänglich ist, legal. Die Anwaltskanzlei, die den Fall vor Gericht gebracht hat, geht nun in die zweite Instanz und fordert nach wie vor, dass die Grenze passierbar gemacht wird, berichtet Kisalföld.
Wie wir berichteten, hat die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal Schattendorf auf Schadenersatz verklagt, weil die Schließung des Grenzübergangs zwischen Österreich und Ungarn ihrer Meinung nach gegen EU-Recht verstößt. „Wir sind mit dem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Eisenstadt nicht einverstanden und gehen in Berufung“, erklärte Dr. Máté Ruzicska von der Anwaltskanzlei gegenüber Kisalföld.
„Bei der Klage geht es nicht um Geld, sondern um das, was wir als Anwaltskanzlei und wir alle persönlich glauben: dass es im 21. Jahrhundert keinen Platz für eine solche diskriminierende, grenzschließende Maßnahme gibt. Wir hoffen, dass wir mit dieser Klage dazu beitragen, dass hart arbeitende Einheimische die Grenze frei überqueren und ihre Grundrechte wahrnehmen können“, fügte der Anwalt hinzu.
Außerdem wird demnächst ein Verwaltungsverfahren gegen die Gemeinde Schattendorf wegen der unserer Meinung nach diskriminierenden Behandlung von Grenzübertrittsgenehmigungen eingeleitet, so Dr. Máté Ruzicska.
Bislang sind bei der Gemeinde Schattendorf insgesamt 438 Anträge eingegangen, 217 aus Ungarn und 221 aus Österreich. Von den ungarischen Anträgen wurden 33 genehmigt, von den österreichischen 126.
„Die Einheimischen sind enttäuscht und desillusioniert über die Situation an der Grenze“, so die Bürgermeisterin von Ágfalva gegenüber Kisalföld. Zsuzsanna Pék wies darauf hin, dass rund 200 Anträge aus dem Dorf gestellt worden seien, aber nur vier eine Genehmigung erhalten hätten, wobei es sich ausschließlich um Leute handelte, die Schattendorfer Verwandte haben.
„Diejenigen, die nicht in Schattendorf, sondern beispielsweise in einer der benachbarten Gemeinden arbeiten, haben die erforderlichen Dokumente für die Durchfahrt nicht erhalten, diejenigen aus Sopron (Ödenburg), die einen gemeldeten Arbeitsplatz in Schattendorf haben, hingegen schon“, fügte die Bürgermeisterin hinzu.
Die Beantragung der Durchfahrtsgenehmigungen wurde im Juli 2023 eingeleitet. Viele Dorfbewohner hätten ihre Anträge bereits zu diesem Zeitpunkt eingereicht, aber keine Antwort erhalten, obwohl ihnen eine Frist von vierzehn Tagen versprochen worden sei,
so Zsuzsanna Pék gegenüber das Portal. Sie sagte, dass die Antragsteller im November ihre erste Aufforderung zum Nachreichen von Ergänzungen erhielten. Einige von ihnen mussten eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 und 30 Euro entrichten, aber eine Rechnung wurde nur denjenigen ausgestellt, die dies ausdrücklich beantragten.
In den Anträgen mussten die Gründe angegeben werden, aus denen die Person die Durchfahrt beantragte. Im Allgemeinen konnten die Gründe im Zusammenhang mit dem Weg zur Arbeit und der Aufrechterhaltung familiärer Bindungen stehen. Der Bürgermeister der Nachbargemeinde gab jedoch keine detaillierten Informationen über die Bedingungen und Kriterien für die Beurteilung, obwohl die Gemeinde um solche Informationen gebeten hatte, heißt es in dem Artikel.
Als die Idee einer Grenzsperre aufkam, versprach der Bürgermeister von Schattendorf, dass die angemeldeten Einwohner von Ágfalva und Schattendorf eine Grenzübertrittsgenehmigung erhalten würden, aber er hat sein Wort nicht gehalten, erinnerte die Bürgermeisterin. Zsuzsanna Pék sagte, dass
nach diesem Vorfall die Zusammenarbeit mit den Österreichern bei zukünftigen gemeinsamen Projekten neu überdacht werden sollte.
Sie erklärte gegenüber Kisalföld, dass die Straße im Rahmen des österreichisch-ungarischen Gemeinschaftsprojekts auch mit EU-Geldern gebaut wurde, dass aber die freie Durchfahrt nur so lange aufrechterhalten wurde, wie sie vorgeschrieben war, nämlich fünf Jahre. Danach wurde eine zeitliche Begrenzung eingeführt, und jetzt wurde eine Schranke gebaut, hob die Bürgermeisterin hervor und betonte, dass man alles getan habe, um gute nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen.
Nach den ersten negativen Bescheiden schlug die ungarische Gemeinde vor, eine gemeinsame Vorstandssitzung abzuhalten, um die Bedingungen zu klären, aber die Österreicher lehnten dies ab.
Zsuzsanna Pék sagt, sie habe daraufhin keine andere Wahl gehabt, als das Außenministerium, das Ministerium für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Abgeordneten der Region zu informieren, heißt es in dem Artikel.
Es wurde auch beschlossen, dass die Gemeinde Ágfalva die für Schattendorf interessanten Themen überprüfen und ähnlich wie Österreich handeln würde. Als konkretes Beispiel nannte sie die jüngste Initiative der ungarisch-österreichischen Wasserkommission zur Einrichtung eines Fischpasses am Ikva-Bach.
via kisalfold.hu, Beitragsbild: Ungarn Heute