Die Gemeinde Ágfalva bat um detaillierte Informationen über die Beurteilungskriterien, erhielt diese jedoch nicht vom Bürgermeister der österreichischen Nachbargemeinde.Weiterlesen
Der Verwaltungsgerichtshof Burgenland hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die Gemeinde Schattendorf im Fall der Grenzsperre eingelegt und beantragt, die Verordnung zur Errichtung der Fußgängerzone aufzuheben. Über dieses ermutigende Ergebnis berichtete Máté Ruzicska, Mitarbeiter der Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal, die die Gemeinde Schattendorf verklagt hat.
„Zuvor hatten wir in einem Zivilverfahren eine Klage auf Schadensersatz gegen die Gemeinde Schattendorf eingereicht, da wir in einem konkreten Fall aufgrund der Straßensperre einen Umweg fahren mussten und dadurch ein Schaden entstanden ist. Wir haben jedoch betont, dass es nicht ums Geld geht, sondern um das, woran wir glauben: dass eine solche diskriminierende Verordnung, die eine Grenze schließt, im 21. Jahrhundert keinen Platz hat“, erklärte der Jurist Máté Ruzicska gegenüber Kisalföld.
Die Frage des Grenzverkehrs zwischen dem ungarischen Ágfalva (Agendorf) und dem österreichischen Schattendorf (Somfalva) ist seit langem umstritten.
Wie auch wir berichteten, hat die österreichische Gemeinde im Jahr 2023 Poller an der Grenze aufgestellt und damit den freien Grenzübertritt unmöglich gemacht. Ab Juli des Jahres durften nur noch Personen mit Genehmigung und gegen Zahlung einer Gebühr von 160 Euro die Grenze zwischen Schattendorf und Ágfalva passieren. Die Gebühr ist zwei Jahre gültig und kann größtenteils in Geschäften in der österreichischen Gemeinde eingelöst werden, aber die Pendler empfinden sie dennoch als ungerecht. Ein weiteres Problem ist, dass die Grenzübergangserlaubnisse ungleich verteilt wurden, wobei österreichische Staatsbürger gegenüber ungarischen bevorzugt wurden.
Der ungarische Außenminister forderte Anfang Juli 2023 die österreichische Ministerin für Europa- und Verfassungsangelegenheiten, auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Burgenland oder die lokalen Gemeinden keine Maßnahmen ergreifen, die gegen die gemeinsamen europäischen Vereinbarungen verstoßen. „Der Grenzübertritt muss an möglichst vielen Stellen schnell und ungehindert für diejenigen möglich sein, die die Grenze fair und geordnet überschreiten wollen, wie zum Beispiel Pendler“, betonte Péter Szijjártó.
„Unsere frühere Klage wurde vom Landesgericht Eisenstadt mit der Begründung abgewiesen, dass kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, weil wir einen Umweg fahren mussten. Wie bereits erwähnt, war noch ein langwierigeres Verwaltungsverfahren gegen die Gemeinde anhängig, in dem nun eine Entscheidung gefallen ist.
Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Burgenland hat den in unserer Klageschrift formulierten verfassungsrechtlichen Bedenken zugestimmt und sich daher mit dem Antrag an den Verfassungsgerichtshof gewandt, die Verordnung der Gemeinde zur Errichtung der Fußgängerzone vollständig aufzuheben“,
informierte Máté Ruzicska über die neueste Entwicklung in dem Fall.
Er fügte hinzu, dass das Gericht in einem sorgfältig begründeten Antrag mehrere Probleme im Zusammenhang mit der Verordnung der Gemeinde Schattendorf aufgelistet habe, zum Beispiel, dass vor der Entscheidung keinerlei erforderliche gesellschaftliche Konsultation stattgefunden habe. Die Verordnung verstoße gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, die Gemeinde sei gar nicht befugt gewesen, die Verordnung zu erlassen. Das Gesetz sei nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Zweck der Verkehrssicherheit, sondern zum Ausschluss des Pendlerverkehrs erlassen worden.
Selbst wenn die Gemeinde zuständig gewesen wäre, hätte eine Abwägung der kollidierenden öffentlichen Interessen zwischen Reisenden und Fußgängern vor Ort erfolgen müssen, was in keiner Weise geschehen sei,
erinnerte der Jurist. Der von der Gemeinde beauftragte Sachverständige sei laut der Antwort auf unseren auf öffentliche Auskunft ein persönlicher Bekannter des Bürgermeisters und zudem kein Verkehrstechniker, sondern ein Architekt, so Máté Ruzicska weiter. Das Gutachten selbst sei inkonsistent und unbegründet. Die Verordnung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. In den kommenden Monaten werde der Verfassungsgerichtshof die Parteien schriftlich um Stellungnahme bitten und dann entscheiden, ob er die Verordnung der Gemeinde aufhebt, fügte der Mitarbeiter der Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal hinzu.
Eine Entscheidung in der Sache wird bis zum Sommer erwartet und ist für die Gemeinde Schattendorf bindend.
via kisalföld.hu, Beitragsbild: Ungarn Heute