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Schutz nationaler Kompetenzen soll Verrechtlichung der EU-Wertegemeinschaft ausgleichen

MTI - Ungarn Heute 2024.04.26.

Zwanzig Jahre nach dem Beitritt der Region, einschließlich Ungarns, zur Europäischen Union kann man mit Blick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte sagen, dass das Ziel der Integration darin bestand, die Nationalstaaten zu stärken und nicht, sie zu überwinden, sagte der Minister für EU-Angelegenheiten am Donnerstag auf der 45. Juristenkonferenz in Erlau (Eger).

In seiner Rede auf der Eröffnungssitzung der Veranstaltung wies János Bóka darauf hin, dass die mittel- und osteuropäische Region auch 20 Jahre nach dem Beitritt zur EU die Erfahrung teilt, dass die Erhaltung der eng miteinander verbundenen nationalen und staatlichen Existenz von Wert ist.

Keiner der neuen Mitgliedsstaaten will mit der Integration seine neu gewonnene nationale Souveränität und Unabhängigkeit aufgeben.

Die Nationen der Region glaubten, dass sie als Teil einer Gemeinschaft von Mitgliedsstaaten stärker sein könnten als sie es einzeln sein könnten. Gleichzeitig könnten sie als Einzelstaaten ihre Eigenständigkeit bewahren. Das diesbezügliche Versprechen der Europäischen Union bleibe eine Chance und die Verwirklichung dieses Versprechens werde die wichtigste Aufgabe der nächsten 20 Jahre sein, erklärte der Ressortleiter.

Er erinnerte daran, dass der EU-Beitritt Ungarns im Jahr 2004 ein historischer Erfolg war, der auf einem nationalen Konsens beruhte, „und so müssen wir ihn auch heute wahrnehmen: eine Entscheidung, zu der es damals keine Alternative gab und auch heute nicht gibt“. Die Europäische Union ist ein sich ständig wandelndes politisches und rechtliches Konstrukt, und gerade in den Bereichen, die für das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und den nationalen Rechtsordnungen entscheidend sind, finden grundlegende Veränderungen statt.

Diese Bestrebung stellt ein Problem der Souveränität dar. Es besteht ein prinzipieller Konsens darüber, dass die Mitgliedstaaten nicht ihre Unabhängigkeit und Autonomie, sondern die Ausübung bestimmter Befugnisse an die EU-Institutionen übertragen haben.

Der Konsens endet jedoch hier, denn die Antworten auf die Frage, was es in der Praxis bedeutet, die Souveränität zu bewahren, sind sehr unterschiedlich,

so János Bóka.

Weder die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts noch der europäische verfassungsrechtliche Dialog haben bisher eine zufriedenstellende Lösung für dieses Problem geliefert, sagte er und fügte hinzu, dass es langsam Teil des EU-Kanons wird, dass die EU nicht nur eine politische und rechtliche Gemeinschaft ist, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Doch das entstehende Normensystem bleibt nicht dabei stehen: Es behauptet, dass die gemeinsamen europäischen Werte Teil des EU-Rechts sind. Die Verrechtlichung und Institutionalisierung der europäischen Wertegemeinschaft ist die bedeutendste Entwicklung der Integration, betonte der Minister.

Sollte das Gericht der Europäischen Union „diesen Prozess in seinen üblichen kleinen, aber konsequenten Schritten unerbittlich fortsetzen“, würde dies das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten grundlegend verändern, was Anlass zur Sorge gibt.

Wenn die EU-Institutionen ihre Rolle weiterhin vor allem in der Stärkung dieser Wertegemeinschaft sehen, dann erfordert die Wahrung der nationalen Souveränität ein völliges Umdenken in Bezug auf die Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten sowie die Einrichtung eines umfassenden Systems von Garantien. Im Mittelpunkt dieses Systems sollte nicht mehr die Wahrung der EU-Kompetenzen stehen, sondern der Schutz der nationalen Kompetenzen, meinte János Bóka.

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Via MTI Beitragsbild: Európai Unió Facebook