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Steuerermäßigungen sollen 2025 zu einem „fantastischen Jahr“ für Kleinunternehmer machen

MTI - Ungarn Heute 2025.01.27.

Viktor Orbán hat auf seiner Social-Media-Seite eine positive Ankündigung für Kleinunternehmer gemacht, die die Erhöhung der Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle betrifft.

„Unser Plan ist es, 2025 auch für ungarische Kleinunternehmer zu einem fantastischen Jahr zu machen. Deshalb werden wir die Schwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung ab dem 1. Januar dieses Jahres um 6 Mio. HUF (14 676 EUR, 1 EUR=408 HUF) von 12 auf 18 Mio. HUF anheben“, teilte der Ministerpräsident mit. Wichtig ist, dass dies eine optionale Maßnahme ist, die bis zum 28. Februar gilt.

Das bedeutet, dass 830.000 Selbstständige nun eine um 50 Prozent höhere Steuerermäßigung erhalten und Zehntausende andere, die Steuern gezahlt haben, nun eine Steuerbefreiung erhalten,

erklärte Viktor Orbán in einem Video auf seiner Facebook-Seite.

Die Regierung erwartet, dass die Anhebung der Schwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung, von der derzeit 850.000 Unternehmen betroffen sind, die Wirtschaft aufhellen und das Unternehmertum ankurbeln wird, sagte Volkswirtschaftsminister Márton Nagy zuvor. Der Minister gab ebenfalls bekannt, dass

andere Steuerposten ebenfalls überdacht werden, einschließlich der Pläne, die Schwellenwerte für die Kleinunternehmenssteuer (Kiva) auf 5 bzw. 10 Mrd. HUF im nächsten Jahr anzuheben.

Die sofortige, rückwirkende Maßnahme wird von der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) als ein sehr wichtiger Schritt zur Unterstützung des KMU-Sektors angesehen, da aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre eine beträchtliche Anzahl von Vollzeitunternehmern die 12-Millionen-Grenze etwa im September/Oktober dieses Jahres erreicht haben dürfte. Dies wiederum wird es ihnen ermöglichen, durch die Aufrechterhaltung ihrer Leistung einen erheblichen Beitrag zur Wachstumsrate des BIP im letzten Quartal zu leisten, so MKIK-Präsident Elek Nagy.

Die Entscheidung des Ministeriums für Volkswirtschaft kann für eine kleine Gruppe von Unternehmern, wie z.B. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 12 und 18 Mio. HUF im letzten Jahr, einen einmaligen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, der jedoch durch die Erhöhung der Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle ausreichend kompensiert wird. Die Kammer wird der Regierung ein Paket von Vorschlägen unterbreiten, um diese Sonderfälle unternehmerfreundlich zu regeln.

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Via MTI Beitragsbild: MTI/Bruzák Noémi