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„STOP Soros 2.0“: Hilfe für illegale Flüchtlinge muss bestraft werden

Ungarn Heute 2018.05.30.

„Zum Schutze Ungarns ist ein Aktionsplan nötig, diesen stellt das „STOP Soros Gesetzespaket“ dar“, heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf. Der Innenminister Sándor Pintér brachte den Entwurf im Parlament ein. Obwohl dieser als „Verschärfung“ der ersten Version dargestellt wurde, es enthält eher zahlreiche Lockerungen.

Das neue Gesetzt

Ungarns Regierung hat das neue Gesetz vorbereitet, um die Tätigkeiten von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) im Bereich der Flüchtlingshilfe unter Strafe stellen zu können. Der Gesetzesentwurf sieht für Mitarbeiter und Aktivisten von Organisationen, die Menschen helfen, die irregulär ins Land gekommen und nicht asylberechtigt sind, Arrest und sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. Unter Strafe gestellt werden demnach auch der Druck und die Verbreitung von Flugblättern, die Asylsuchenden mit für sie wichtigen Informationen versehen. Dem zufolge ist ein Asylantrag unzulässig, wenn eine Person in Ungarn durch ein Land eintrifft, in dem ein angemessenes Schutzniveau besteht. Der Entwurf könnte noch vor dem Sommer vom Parlament gebilligt werden.

(Die Bezeichnung „STOP Soros“ bezieht sich auf den US-Milliardär George Soros. Die Regierung Ungarns unterstellt ihm, Europa mit muslimischen Migranten überschwemmen zu wollen.)

Lockerung oder Verschärfung?

Obwohl der Gesetzentwurf als Verschärfung der ersten Version verkündigt wurde (Das Gesetzpaket „Stop-Soros 1.0“ lag schon im Februar vor dem Parlament), dieser enthält zahlreiche Lockerungen. Folgende Maßnahmen fehlen aus dem neuen Text:

  • NGOs, die Flüchtlinge helfen, benötigen die Genehmigung des Innenministeriums
  • Ungarn, die Migranten beraten und unterstützen, wird der Zugang zum Grenzgebiet verboten
  • Ausländer können deswegen des Landes verwiesen werden und – auf Spenden aus dem Ausland wird eine 25prozentige Steuer erhoben.

Änderung des Grundgesetzes 7.0

„In Ungarn kann keine ausländische Bevölkerung angesiedelt werden.“ – wird in der neuen Verfassung angekündigt. 

Justizminister László Trócsányi legte die 7. Verfassungsänderung im Parlament ein um die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern. Viktor Orbán erklärte die Modifizierung folgenderweise (in der Sendung „180 perc“ des staatlichen Rundfunks):

„Wenn also in der Verfassung steht, dass es verboten ist, nach Ungarn anzusiedeln, dann werden wir die Detailvorschriften viel leichter ausarbeiten und sie sowohl Zuhause als auch auf dem internationalen Schauplatz verteidigen. Damit also die Regeln der Verteidigung gegen die Migration auf sicheren Füßen stehen, müssen wir an die Verfassung herantreten und dort einige Passagen ändern. So haben sich die Dinge gestaltet, und so hatte das Stop-Soros-Gesetzespaket auch Vorschläge zur Modifizierung der Verfassung zum Ergebnis (… ) Hier wird dann auch die Modifizierung des Strafgesetzbuches erfolgen, und es gibt von früher einige Debatten um die Verfassung, die wir mit dieser Verfassungsmodifizierung zugleich in einem Paket in Ordnung bringen möchten.“

Internationale Kritik

Der Ungarn-Spezialist der CDU im Bundestag, Andreas Nick, sagte dem Berliner Tagesspiegel, dass für den Verbleib des Fidesz in der EVP zwei Bedingungen bestünden: eine ist, dass das NGO-Gesetz von der Venedig-Kommission des Europarates, einem unabhängigen Gremium von Rechtsexperten, begutachtet werden müsse und ihre Empfehlungen müssten in der Endfassung des Gesetzes Berücksichtigung finden. Außerdem hat das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) schon am Dienstag die ungarische Regierung aufgefordert, das Gesetz zu widerrufen.

(Via: mti.hu, kurier.at, miniszterelnok.hu, Beitragsbild: MTI)