Der Syrer Ahmed H. hat in erster Instanz einen Prozess gegen das Kabinettsbüro des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán am Budapester Gericht verloren, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI am Freitag. H. hatte 2018 wegen „Rufschädigung“ Anzeige erstattet, weil sein Name bei einer „Nationalen Konsultation“ der Regierung zum Thema Migration missbraucht worden sei.
In der Konsultation habe man behauptet, dass der Syrer die Polizei angegriffen hatte, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiges Urteil gab. Dies wurde aber in der Urteilsbegründung als „irrelevant“ bezeichnet, während die nachgewiesenen Angriffe von H. auf Polizisten eine Straftat seien. Laut Medienberichten muss H. rund eine Million Forint (etwa 3.166 Euro) an Prozesskosten an das Kabinettsbüro des Ministerpräsidenten und an den ungarischen Staat zahlen. (APA)
Der Syrer hatte 2015 an Massenunruhen an der serbisch-ungarischen Grenze bei Röszke teilgenommen und dafür war als „Terrorist“ verurteilt worden. Er wurde 2016 zu zehn Jahren Haft verurteilt, 2017 wurde das Strafmaß durch ein Berufungsgericht auf sieben Jahre, dann 2018 auf fünf Jahre verringert. Nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe wurde H. auf Bewährung entlassen und für zehn Jahre des Landes verwiesen.
Die Regierung ist mit dem Urteil zufrieden
„Die Regierung muss gegen „Migranten-Business“ weiter kämpfen.“ so reagierte Csaba Dömötör, Staatssekretär des Kabinetts auf das Urteil. Er sagte gegenüber dem Regierungsportal kormany.hu, dass das Urteil vom Freitag darauf hinwies, dass „Realität und Fakten nicht bestritten werden können“. Er fügte hinzu: es sei nicht die ungarische Regierung, sondern Ahmed H. selbst, der seinen eigenen Ruf durch ein Verbrechen geschädigt hatte. Das wissen auch die Brüsseler Politiker und Aktivisten, „die ihn gegen die ungarische Polizei verteidigt haben“, sagte der Staatssekretär.
(Via: mti.hu, tt.com, Beitragsbild: MTI – Mónus Márton)