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Tausende nicht-ungarische Staatsbürger können bei den anstehenden Kommunalwahlen abstimmen

Ungarn Heute 2019.08.26.

Mehr als einhundertvierzigtausend nicht-ungarische Staatsbürger sind berechtigt, bei den anstehenden Kommunalwahlen automatisch zu wählen, berichtete der Nachrichtendienst MTI kürzlich. Da diese Zahl viel höher ist als bei den EP-Wahlen, spekulieren einige über einen potenziellen Wahlbetrug. Geschrieben von Ábrahám Vass, Hungary Today. 

Insgesamt haben laut einer Mitteilung, 114.154 Bürger eines anderen EU-Landes das Wahlrecht, bei den anstehenden Kommunalwahlen in Ungarn, am 13. Oktober teilzunehmen. Darüber hinaus werden diese Personen ohne vorherige Registrierungspflicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Diese hohe Zahl weckte in Vielen den Verdacht, dass Betrüge leichter erfolgen können als bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai, da dabei nur 3.390 Nichtstaatsangehörige berechtigt waren, ihre Stimmen in Ungarn abzugeben.,

Der Experte des liberalen Forschungsinstituts „Political Capital“, Róbert László, erklärte gegenüber 24.hu, dass sich die Kommunalwahlen in bestimmten Aspekten von den EP-Wahlen unterscheiden. Vor der Abstimmung im Mai mussten sich die EU-Bürger registrieren (da sie nur einmal stimmberechtigt sind). Entgegen den Regeln der allgemeinen Wahlen haben die von Fidesz geführten Regierungen seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2004, als Ungarn der Europäischen Union beigetreten ist, keine Änderungen vorgenommen.

Diese hohe Zahl kommt außerdem zu den rund 26.000 Flüchtlingen, Einwanderern und Siedlern hinzu, die auch ungarische Adressen haben und daher mit ähnlichen Rechten wählen dürfen. Wie László feststellte, könnte diese Kategorie auch den ehemaligen, verurteilten mazedonischen Premier Nikola Gruevski umfassen, vorausgesetzt, er hat eine ungarische Adresse. (Die einzige Einschränkung für Nichtstaatsangehörige besteht darin, dass sie nicht zur Abstimmung über Kandidaten für die Selbstverwaltung von Minderheiten berechtigt sind.)

Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Wahlrecht derjenigen Ungarn, die außerhalb der Grenzen über keinen ständigen Wohnsitz in Ungarn verfügen. Sie sind daher im Oktober nicht wahlberechtigt. Wie das Onlineportal HVG feststellt, sind jedoch auch Obdachlose ausgeschlossen, die zwar in Ungarn leben und Ungarn sind, aber keine festen Wohnsitze haben. Das Wahlrecht erlaubt sog. passive Stimmrechte ihnen, d.h sie können als Kandidat auftreten.

László lenkt jedoch die Aufmerksamkeit auf Wähler mit fiktiven ungarischen Adressen, ein Phänomen, das sehr schwer zu erkennen ist. Während bei den Parlamentswahlen im April 2018 aufgrund einer Reihe von Faktoren keine genauen Zahlen bekannt gegeben werden konnten, gab es Berichte über bestimmte vom Fidesz geführte Wahlkreise in Ostungarn, in denen ungarischen Staatsbürgern, die im Ausland lebten, eine fiktive ungarische Adresse zur Verfügung gestellt worden war.

(Geschrieben von Ábrahám Vass, Hungary Today)