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Ukrainische Staatsbürger können in Ungarn in Mangelberufen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten

Ungarn Heute 2022.03.09.
FIZETŐS

Ungarisch-ukrainische Doppelbürger können in Ungarn ohne Einschränkungen beschäftigt werden, und ukrainische Staatsangehörige, die einen Asylantrag beanspruchen, können in Mangelberufen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden, bestätigte ein Anwalt für Arbeitsrecht auf eine Frage von Infórádió. Zuvor hatte Ministerpräsident Viktor Orbán erklärt, dass allen Flüchtlingen, die in Ungarn ankommen, ein Lebensunterhalt garantiert werde.

„Einige der Flüchtlinge gehen zu Verwandten, einige aus Drittländern fahren nach Hause, während andere in Ungarn bleiben wollen. Derzeit setzen 70-80 Prozent der Flüchtlinge ihre Reise fort“ sagte Ministerpräsident Orbán noch am Freitag in einem Interview und fügte hinzu, die Regierung hat Verhandlungen mit den Arbeitgebern aufgenommen, um denjenigen, die für einen kürzeren oder längeren Zeitraum bei uns bleiben, eine Arbeit finden zu können.

Denjenigen, die hierher kommen, können wir das bieten, was wir auch den Ungarn bieten: Wir können ihre Ausgaben für drei Monate übernehmen, so wie wir einem Arbeitslosen drei Monate lang Unterstützung gewähren, aber dann müssen sie einen Job finden. Wir heißen also jeden willkommen und behandeln ihn so wie uns selbst, aber nach einer Weile müssen diejenigen, die nicht mehr gehen und hier bleiben, einen Platz in unserem Leben finden

sagte er und fügte hinzu, dass dies auch für Ausländer gelten wird, die hierher kommen.

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Technische und IT-Bereiche, Handel und Gastronomie, Landwirtschaft. Dies sind die Mangelberufe, in denen ukrainische Bürger, die vor dem Krieg geflohen sind und nicht vorhaben, für längere Zeit in ihr Land zurückzukehren, am leichtesten einen Arbeitsplatz finden. Der Rechtsanwalt László Szűcs sagte gegenüber Infóradio, dass es „für diejenigen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, viel leichter ist, einen Job zu finden, d.h. wenn sie eine Sozialversicherungs- und Steuernummer haben, können sie ohne Einschränkungen beschäftigt werden“ so der Anwalt für Arbeitsrecht von Réti, Várszegi und Partner PwC Legal GmBH und merkte an, dass sie natürlich eine registrierte Adresse haben sollten, da sie in irgendeiner Weise registriert sein müssen.

Anders ist es bei denjenigen, die nur die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen; bei ihnen muss überprüft werden, ob sie einen Asylantrag gestellt haben oder nicht, aber in Mangelberufen müssen sie diesen auch nicht einmal vorweisen, weil ihnen dort zuvor die Arbeit erleichtert wurde

Für ukrainische Staatsbürger also mit Asylstatus sei keine Arbeitserlaubnis erforderlich, bekräftigte er, falls sie über einen Asylantrag verfügen. „Es reicht aus, wenn sie dem Arbeitgeber ihre Bescheinigung vorlegen“ betonte Szűcs.

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(Via: infostart.hu, Titelbild: MTI/Balázs Attila)