Laut Ministerpräsident Viktor Orbán sei die Mindeststeuer eine arbeitsplatzvernichtende Maßnahme und die Steuer falle in die nationale Zuständigkeit.Weiterlesen
Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine grundsätzliche Einigung erzielt, um die Richtlinie über eine Mindeststeuer für multinationale Unternehmen, bekannt als zweite Säule der internationalen Steuerreform der OECD, auf EU-Ebene umzusetzen, so der EU-Rat am Dienstagmorgen.
Auf Vorschlag der OECD haben sich 137 Länder darauf geeinigt, die globale Mindeststeuer bis Ende 2022 in ihre Steuervorschriften zu übernehmen, d. h. großen multinationalen Unternehmen einen Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % aufzuerlegen.
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass die Gewinne großer multinationaler und inländischer Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro mit einem Satz von mindestens 15 % besteuert werden.
Sie wird das Risiko der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverschiebung verringern und sicherstellen, dass die größten multinationalen Unternehmen den vereinbarten globalen Mindestkörperschaftssteuersatz zahlen.
Die Richtlinie muss bis Ende 2023 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ungarn kann der globalen Mindeststeuer ohne Steuererhöhung beitreten, da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, die ungarische Gewerbesteuer in die globale Mindeststeuer einzubeziehen.
Auf einer Pressekonferenz sagte der Minister für Regionale Enwicklung Tibor Navracsics, dass die früheren prinzipiellen Einwände gegen die globale Mindeststeuer überwunden worden seien, da das prinzipielle Problem darin bestand, dass diese Steuer für Ungarn besonders schädlich gewesen wäre, wenn ihre Einführung zu einer Erhöhung der Steuerlast geführt hätte und wenn sie zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit gegangen wäre.
Die Tatsache, dass Ungarn die Steuern nicht erhöhen muss, ist für uns in Ordnung. Das bedeutet, dass wir die Gewerbesteuer als globale Mindeststeuer bezeichnen können“,
sagte er.
Laut Gergely Gulyás, Leitender Minister des Ministerpräsidiums, wird die globale Mindeststeuer in Ungarn einige große Unternehmen betreffen, die eine zusätzliche Steuerpflicht haben werden. Das System sei geschickt strukturiert, was bedeute, dass die Steuerpflicht großer globaler Unternehmen ihre ungarischen Aktivitäten berücksichtigt hätte, aber die Unternehmen hätten die Steuer hier nicht gezahlt, erklärte er und fügte hinzu, dass dies der Grund für das Interesse Ungarns an der Einführung der Steuer gewesen sei.
Via MTI Beitragsbild: MTI