Geschäftsreisende aus sechs Staaten, darunter auch Österreich, können wieder nach Ungarn einreisen, wurde von dem Justizministerium mitgeteilt.
Reisende aus Deutschland, Polen, aus der Slowakei, aus Tschechien und Südkorea dürfen schon zu Geschäftszwecken nach Ungarn fahren. Die Regel gilt auch für die ungarischen Staatsbürger von Geschäftsreisen aus den genannten Staaten, so sie Angestellte von Firmen aus Ungarn oder den sechs Staaten sind, die mit mindestens einem Unternehmen aus einem der anderen Staaten Geschäftsverbindungen unterhalten.
Im Gegensatz dazu verlängert Österreich die Einreisebeschränkungen bis zum 31. Mai, laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grünen).
Personen, die aus den Nachbarländern nach Österreich einreisen möchten, müssen bei der Grenzkontrolle ein Coronavirus-Testzertifikat vorweisen. Das Zertifikat sollte nicht älter als vier Tage sein. Österreichische Staatsbürger mit Haupt-, oder Nebenwohnsitz müssen nach der Einreise 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Sie können die Quarantäneverpflichtung mit einem negativen Coronavirus-Test brechen. Der Transit ist weiterhin zulässig, wenn das Verlassen des Landes, d. H. die Abreise, garantiert ist.
(via ORF und sopronmedia.hu, Beitragsbild: MTI/Filep István)