Aus Deutschland werden Asylbewerber nur unter Bedingungen nach Ungarn zurückgeschickt. In jedem Einzelfall soll von Ungarn vorab garantiert werden, dass die Unterbringung nach EU-Richtlinien geschieht.
In dem Erlass, der gestern von dem Bundesinnenministerium (BIM) ausgegeben wurde, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darum gebeten, von den ungarischen Behörden bei Übernahmeersuchen bestimmte Garantien zu verlangen. Es soll zugesichert werden, dass die Flüchtlinge in Ungarn gemäß EU-Norm untergebracht sind und ihr Verfahren den Regeln der EU-Richtlinien entspricht. „Ohne eine derartige Zusicherung von den ungarischen Behörden soll keine Überstellung erfolgen“, so das Bundesinnenministerium.
In der sogenannten Dublin-Verordnung der EU wird festgelegt, dass ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen muss, in dem er nach seiner Ankunft in Europa zuerst registriert wurde. Gemäß der Verordnung wollte das BAMF 2016 fast 12.000, im Januar und Februar 2017 fast 900 Asylsuchende nach Ungarn für das Verfahren zurückschicken. Von Ungarn wurden 2016 nur 294, 2017 23 Gesuche aus Deutschland akzeptiert.
Im Bundestag wurde die Entscheidung der Bundesregierung von der Grünen scharf kritisiert. Luise Amtsberg, die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen sagte am Dienstag dem Berliner Morgenpost: „Dublin-Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte und müssen daher ausgesetzt werden“.
via: morgenpost.de, mti.hu; Foto: mediaklikk.hu