Die russische Spionageaktivitäten sollen vor und zum Teil auch nach dem Einmarsch in die Ukraine sowie während der aktuellen Krisengespräche der EU und der NATO aktiv geblieben sein, so das Investigativportal. Weiterlesen
Nach Presseberichten, wonach russische Hacker vor Jahren in das IT-System des Außen- und Handelsministeriums eingedrungen sind und die Kommunikation des Ministeriums als offenes Buch nutzen konnten, hat das ungarische National Bureau of Investigation (NNI) eine Untersuchung wegen des Verdachts auf „Verletzung von Informationssystemen oder Daten“ eingeleitet.
Generalstaatsanwalt Péter Polt informierte Ágnes Vadai, Abgeordnete der Demokratischen Koalition, über die Einleitung der Ermittlungen, nachdem die Oppositionspolitikerin schriftliche Fragen an den Oberstaatsanwalt gerichtet hatte.
Die Oppositionspolitikerin wandte sich an Polt, nachdem das investigative Magazin Direkt36 berichtet hatte, dass russische Hackergruppen das Außenministerium seit Jahren mit Cyberangriffen überzogen haben.
Nach Angaben der investigativen Website drangen russische Hacker bereits 2012 in die IT-Systeme des Außen- und Handelsministeriums ein. In der zweiten Hälfte des Jahres 2021, so fand Direkt36 heraus, hatte Russland das Computernetzwerk und das interne Mailsystem des Ministeriums bereits vollständig kompromittiert und sich in das verschlüsselte Netzwerk gehackt, das zur Übermittlung „eingeschränkter“ und „klassifizierter“ staatlicher und diplomatischer Informationen verwendet wird, die ansonsten nur unter strengen Sicherheitsbedingungen genutzt werden können.
Die DK-Politikerin wollte wissen, wie der Generalstaatsanwalt den Straftatbestand des „Hochverrats“ nach dem ungarischen Strafgesetzbuch auslegt. Außerdem wollte sie wissen, ob Polt nach der Veröffentlichung des Enthüllungsartikels von Amts wegen Strafanzeige erstattet habe, etwa wegen des Verdachts auf Hochverrat, und wenn nicht, ob er dies nach der schriftlichen Anfrage von Vadai tun werde.
In seiner Antwort gab der Generalstaatsanwalt nicht an, wie er den Rechtsbegriff des Hochverrats im ungarischen Strafrecht auslegt, sondern wies darauf hin, dass er die Fragen als Strafanzeige gewertet und an das Nationale Büro für Ermittlungen weitergeleitet habe.
Nach Angaben des NNI wurde bereits am Tag der Veröffentlichung des Artikels eine Untersuchung von Amts wegen „wegen des Verdachts einer Verletzung von Informationssystemen oder Daten“ angeordnet.
(Via: Hungary Today ; Titelbild: Lajos Soós/MTI)