Es ist seit dem 7. Juni 2020 nun auch deutschen Staatsangehörigen erlaubt, wieder ohne Beschränkungen nach Ungarn ein- und aus Ungarn auszureisen. Die generelle Quarantänepflicht wurde abgeschafft, diese gilt nur noch bei nachgewiesener Erkrankung mit Covid-19. Welche Maßnahmen sollten doch die Urlauber noch beachten?
Das deutsche Management der Epidemie hat sich als erfolgreich erwiesen und es ermöglicht der Regierung, die Beschränkungen für den Personenverkehr aufzuheben, kündigte Außenminister Péter Szijjártó noch am Samstag an. Das bedeutet, dass alle deutsche Staatsangehörige vom 7. Juni ohne Beschränkungen nach Ungarn einreisen und durch Ungarn durchreisen können. Quarantäneverpflichtung besteht nicht.
Welche Corona-Maßnahmen sind noch in Ungarn in Kraft?
Falls Sie Ihren Urlaub in Ungarn planen, müssen Sie noch folgende Beschränkungen beachten:
Es ist erlaubt, sich in inneren (geschlossenen) Räumlichkeiten von Gaststätten (insbesondere in Restaurants, Konditoreien, Buffets, Kaffeehäusern) aufzuhalten und die bestellten Speisen und Getränke dort zu konsumieren. Das Personal dieser Einrichtungen hat in den auch von Gästen besuchten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist verpflichtend.
Kommerzielle Unterkünfte dürfen Gäste empfangen, wobei die für Gaststätten geltenden Vorschriften auch für die Hotelrestaurants gelten.
Spielplätze im Freien dürfen besucht werden.
Die Organisierung von Freilichtveranstaltungen und die Teilnahme an Freilichtveranstaltungen sind erlaubt. Auch Sportveranstaltungen im Freien dürfen in Anwesenheit von Zuschauern stattfinden.
Besichtigungsorte im Freien von Nationalparks dürfen besucht werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Weiterhin gelten folgende Einschränkungen im öffentlichen Leben:
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 5.000 und 500.000 Forint belegt werden.
(Via: budapest.diplo.de, Beitragsbild: Ungarn Heute)