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Verfassungsrechtler: Die Situation an der Grenze von Schattendorf ist rechtswidrig und inakzeptabel

Ungarn Heute 2023.06.30.

Die Schließung des Grenzübergangs Schattendorf (Somfalva) – Ágfalva (Agendorf), der täglich von tausenden ungarischen Pendlern genutzt wird, ist mit der Schengener Freizügigkeit unvereinbar, so der Verfassungsrechtler Zoltán Lomnici Jr. gegenüber Magyar Nemzet.

Wie wir berichtet haben, ist die Grenzsituation, die seit langem für großen Ärger sorgt, noch weiter eskaliert, nachdem ab Juli für den Grenzübertritt nach Österreich bei Ágfalva Geld verlangt wird. Die einmalige Gebühr für die Grenzübertrittsgenehmigung nach Schattendorf beträgt 160 Euro. Die Entscheidung hat die Einheimischen so empört, dass sie eine Demonstration organisiert haben.

Karte: openstreetmap.org

Zoltán Lomnici Jr. erinnerte daran, dass das 1984 unterzeichnete Schengener Abkommen und andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften zusammen den Schengen-Besitzstand bilden, der 1999 in den EU-Rahmen aufgenommen wurde und seitdem schrittweise zu EU-Recht geworden ist. „Darüber hinaus hat der Vertrag von Lissabon einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu einem Ziel der EU gemacht“, erklärte er gegenüber der Zeitung.

Fast 70 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass Schengen eine der wertvollsten Gründungsinstitutionen der EU ist, da es den europäischen Bürgern die Möglichkeit gibt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen, und den nationalen Polizeikräften die Möglichkeit bietet, eng mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Länder zusammenzuarbeiten,

so der Verfassungsrechtler.

Nach Ansicht des Schattendorfer SPÖ-Bürgermeisters, Thomas Hoffmann, ist dies nicht ausreichend durchdacht, wie die Tatsache zeigt, dass er bereits von einer „Prüfung“ der kritisierten Idee gesprochen hat. Der burgenländische Verkehrslandesrat Heinrich Dorner, ebenfalls Sozialdemokrat, hatte zuvor erklärt, dass der Verkehr von St. Margarethen (Szentmargitbánya) nach Eisenstadt (Kismarton) auf ein Drittel des jetzigen Niveaus reduziert werden müsse, führte Zoltán Lomnici Jr. die Argumente der österreichischen Seite der Zeitung an. Er fügte jedoch hinzu, dass aufgrund der Proteste der Anrainer und der bisherigen Äußerungen nicht von einer substanziellen strategischen Maßnahme gesprochen werden kann.

Die eilig und willkürlich getroffenen Landes- und Gemeindebeschlüsse können keine dauerhafte und nachhaltige Lösung für das Verkehrsdilemma sein, denn hier wurde die Grenze zum Zwecke der Verkehrsbeschränkung geschlossen, da eine beträchtlich geringere Anzahl von Personen den betroffenen Abschnitt der österreichisch-ungarischen Grenze – innerhalb des Schengen-Raums – legal überqueren kann, so dass es sich nicht mehr um eine Kontrolle, sondern um ein Einreiseverbot für eine große Anzahl von Personen handelt,

so der Experte. Zoltán Lomnici Jr. sieht in dem österreichischen Vorgehen vor Ort eine Verletzung eines jahrzehntealten gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Zoltán Lomnici Jr. (Foto: Facebook/Civil Összefogás Fórum)

Nach den Verträgen sollte Österreich dafür sorgen, dass die Grenzübergänge durch Maßnahmen gesichert werden, die gewährleisten, dass EU-Bürger und (durch wirksame Kontrollen an den Außengrenzen) Drittstaatsangehörige beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden.

Obwohl sich Österreich bereits 1997 verpflichtet hat, die Grenzkontrollen an seinen Grenzen zu den Schengen-Mitgliedstaaten abzuschaffen, und somit den Schengen-Besitzstand grundsätzlich und von Anfang an anwendet, hat es dennoch die Freizügigkeitsregeln an seinen ungarischen und slowenischen Grenzen 2021 ausgesetzt,

so Zoltán Lomnici Jr. gegenüber Magyar Nemzet.

Im April dieses Jahres sei die Regelung mit Zustimmung des Ausschusses um weitere sechs Monate verlängert worden, so der Verfassungsrechtler. Er fügte hinzu, dass diese „Verhärtung“ der österreichischen Politik auf Bundesebene durch die Maßnahmen auf Landes- und Gemeindeebene nur noch verstärkt wird. Die einseitigen Maßnahmen in Schattendorf seien rechtswidrig und nach EU-Recht inakzeptabel, da sie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behinderten, unterstrich der Experte.

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via magyarnemzet.hu, Beitragsbild: Pexels