Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen nicht akzeptieren, dass politische Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof und nicht von ihren Völkern und Regierungen getroffen werden, schrieb Viktor Orbán am Freitag in einem auf der Website des Ministerpräsidenten veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Samizdat 16“.
„Dies ist nicht nur die Angelegenheit von Polen und Ungarn, das ist die gemeinsame Angelegenheit aller europäischer Bürger und Mitgliedsstaaten. Aufgewacht! Wach auf, Europa!“, sagte Orbán. Er sagte, dass der Gerichtshof immer ein wichtiger Teil der „komplexen Maschinerie“ der EU gewesen sei, fügte jedoch hinzu, dass „inzwischen die Ambitionen des Gerichtshofes bis heute weiter angewachsen sind.“
Der Gerichtshof, so Orbán, habe sich inzwischen „zum Flaggschiff des europäischen föderalistischen Projekts“ entwickelt. „Dies geht aus den Erklärungen des Gerichtspräsidenten zu der von Polen und Ungarn angestrengten Klage und dem damit verbundenen Urteil hervor, das von dem 16. Februar erwartet wird“, sagte er.
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Die Erklärungen des Gerichtspräsidenten werden als wichtige Dokumente in der Geschichte der EU betrachtet werden, sagte Orbán und fügte hinzu, dass das Urteil zeigen werde, „ob politische und ideologische Bedingungen an die Auszahlung von Finanzmitteln geknüpft werden können, auf die die Mitgliedstaaten Anspruch haben“.
„Die Äußerungen des Oberrichters lassen nicht viele Zweifel darüber zu, was für eine Entscheidung zu erwarten ist. Laut dem Vorsitzenden des Gerichtshofes müssen die Luxemburger Richter auch gar nicht über die ihnen vorliegende Angelegenheit, sondern über die Zukunft der europäischen Integration entscheiden“, so Orbán.
Aus dem Urteil vom 16. Februar werden wir also erfahren, dass der Gerichtshof ein föderales Europa für wünschenswert hält.
„Das ist keine große Überraschung. Der Gerichtshof hat immer, wenn er die Maschinerie der europäischen Integration steckenbleiben sah, die EU immer in die Richtung der föderalen Einrichtung geschubst: Er hat seine Zuständigkeiten bewusst erweitert und die Bastionen der Souveränität der Mitgliedsstaaten untergraben. Diese Entscheidungen sind in Wirklichkeit keine juristischen, sondern politische Entscheidungen, bei denen das Recht nur das Instrument der Vollstreckung des politischen Willens ist. Die Stimme kann Jakobs Stimme sein, doch die Hände sind Esaus Hände“, schrieb Orbán.
Diese Erfahrung wirft aber eine grundlegende Frage auf. Wer sind denn die wahren Herren der europäischen Integration?
„Für den Gerichtshof geht das Ziel der möglichst engen europäischen Integration allen anderen Gesichtspunkten und Werten voraus. Sie sind der Ansicht, dass die Richter und das Gericht an die Stelle der politischen Entscheidungsträger treten können. Sie sind der Ansicht, dass sie nicht nur das Recht anwenden, sondern es auch bilden, entwickeln dürfen. Sie sind der Ansicht, sie könnten die Mitgliedsstaaten auch dazu zwingen, in die nächste Phase der Integration zu treten. Sie sind der Ansicht, sie könnten die Mitgliedsstaaten auf jenen Gebieten der Vormundschaft der Institutionen der EU unterstellen, auf denen die EU über keine Zuständigkeiten verfügt. Sie sind der Ansicht, im Interesse dessen sei auch eine budgetäre Erpressung einsetzbar“, sagte er.
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„Wir sind aber der Ansicht, dass die Herren über die Zukunft der europäischen Integration die Mitgliedsstaaten und die Bürger der Mitgliedsstaaten sind. Wir sind die Quellen und endgültigen Treuhänder unserer gemeinsamen europäischen Werte. Wir sind der Ansicht, dass allein die Mitgliedsstaaten und ihre Bürger darüber entscheiden können, wie sie kooperieren möchten und welche Zuständigkeiten sie gemeinsam auszuüben wünschen. Wir sind der Ansicht, dass der Gerichtshof uns nicht unserer grundlegenden Rechte berauben darf. Wir sind der Ansicht, dass der Gerichtshof nicht aus dem Nichts neue EU-Zuständigkeiten erschaffen darf“, betonte Orbán.
Der Ministerpräsident sagte, Ungarn befinde sich in diesem Kampf in einer „ungünstigen Position“.
Das EU-Recht gibt uns kein Instrument in die Hand, das wir gegen die politischen Entscheidungen des Gerichtshofes und die schleichende Erweiterung der Kompetenzen nutzen könnten. Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten gemeinsam im Interesse des Schutzes ihrer Rechte auftreten, fügte er noch hinzu.
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(via miniszterelnök.hu, Beitragsbild: MTI/Miniszterelnöki Sajtóiroda/Benko Vivien Cher)