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Vor dreißig Jahren, am 6. Februar, wurde der ungarisch-deutsche Freundschaftsvertrag unterzeichnet

Ungarn Heute 2022.02.07.

„Ungarn und Deutschland werden eine enge freundschaftliche Zusammenarbeit und die Schaffung eines Europas anstreben, das die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Geiste des Völkerrechts, der UN-Charta, des Schlussdokuments von Helsinki und der Charta von Paris achtet“ steht in dem gemeinsamen deutsch-ungarischen Freundschaftsvertrag, der vor 30 Jahren, am 6. Februar 1992 in Budapest von Ministerpräsident József Antall und Bundeskanzler Helmut Kohl unterzeichnet wurde.

Das Dokument wurde in der Kuppel der Nationalversammlung auch von den beiden Regierungschefs, Ferenc Mádl, damals Minister ohne Geschäftsbereich, und Hans-Dietrich Genscher, deutscher Außenminister, unterzeichnet. In dem Vertrag erklärt Deutschland

„dass es die Absicht Ungarns unterstützt, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten, sobald die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt sind. Deutschland hat auch seine Bereitschaft bekundet, Ungarn bei der Schaffung einer fortschrittlichen sozialen Marktwirtschaft zu unterstützen. Im Vertrag sind auch die Rechte der nationalen Minderheiten verankert, wobei beide Vertragsparteien ihre volle Zustimmung gegeben haben.“

Nach der Unterzeichnung des Dokuments betonte Bundeskanzler Helmuth Kohl:

Ein Europa ohne Ungarn wäre ein Torso; Ungarn braucht Europa, aber Europa braucht auch Ungarn

In seiner Ansprache bei einem Abendessen in Budapest fügte er hinzu:

Für uns Deutsche hat sich im Gefolge dieses großen Umbruchs der Traum der Einheit in Freiheit erfüllt. Und wir werden nie vergessen, daß es Ungarn war, das – wie ich es seinerzeit formulierte – den ersten Stein aus der Mauer brach, die unser Volk jahrzehntelang teilte.

Er erinnerte an das „paneuropäische Picknick“ in Sopron, das „viele unserer Landsleute, die dem Unrechtsregime der damals noch bestehenden DDR entkommen wollten, zur Flucht in die Freiheit nutzten“.

Vor allem haben wir noch die mutige Entscheidung der ungarischen Regierung in den dramatischen Septembertagen des Jahres 1989 vor Augen, als sie die Grenze für die freie Ein- und Ausreise von Deutschen aus der damaligen DDR öffnete

so Kohl weiter.

Kohl hob auch die Rechte der deutschen Minderheit in Ungarn hervor, die gemäß dem europäischen Rechtsstandard im Vertrag festgeschrieben wurde.

Die Ungarndeutschen können fortan unter Wahrung ihrer Identität aktiv die Zukunft dieses Landes mitgestalten. Zu dieser Identität gehört auch die Pflege und Erhaltung der eigenen Sprache. Und ich wünsche mir, daß unser gemeinsames Bemühen dazu führt, daß wir auch für die Zukunft hier konkrete Fortschritte machen

Der ungarische Ministerpräsident József Antall betonte, dass der Vertrag eine Ära beende und eine neue Ära in den Beziehungen zwischen den beiden Ländern einleite; er sei nicht nur ein bilaterales, sondern auch ein europäisches Dokument, da er einen europäischen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffe.

Anlässlich des Jubiläums veranstaltet das Mathias-Corvinus-Collegium Ungarisch-Deutsches Institut für Europäische Zusammenarbeit am 14. Februar eine Jubiläumsfeier im Ungarischen Nationalmuseum. Vortragende sind Matthias Rössler, Präsident des Sächsischen Landtags, und Gergely Gulyás, Minister im Amt des Ministerpräsidenten.

Das vollständige Dokument in deutscher Sprache finden Sie HIER.

(Titelbild/Illustration: Bundeskanzler Helmut Kohl am 18. Dezember 1989 im Sitzungssaal des ungarischen Parlaments)