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Wahlausschuss: Geldstrafen wegen Beeinflussen der Wähler über das Referendum

MTI - Ungarn Heute 2022.04.10.

Der Nationale Wahlausschuss (NVB) verhängte am Freitag Geldstrafen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die Menschen dazu ermutigt hatten, ungültige Antworten auf Fragen in dem Referendum über Kinderschutzbestimmungen zu geben, das zeitgleich mit den Wahlen am 3. April stattfand.

Dem NVB zufolge darf eine Referendumskampagne keine derartigen Aktivitäten beinhalten, da dies „dem verfassungsmäßigen Ziel der direkten Ausübung der (Volks-)Macht und dem Ziel des Gesetzgebers“ zuwiderlaufen würde. Die Aufforderung an die Teilnehmer, ein Referendum für ungültig zu erklären, sei ein „Missbrauch des Gesetzes“, so der Ausschuss.

Gegen Gruppen wie Amnesty International Ungarn, die Stiftungen Artemisszió Alapítvány und Szivárvany Alapítvány, den Verein Háttér Társaság, den Lesbenverein Labrisz, das Ungarische Helsinki-Komitee und den Schwulensportverein Atlasz wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils 176.400 Forint (466 EUR) verhängt.

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Die Volksabstimmung über das sog. Kinderschutzgesetz im westungarischen Vassurány (Komitat Vas) am Sonntag brachte ein selbst auf nationaler Ebene einzigartiges Ergebnis.Weiterlesen

Aufgrund einer anderen Beschwerde, aber aus demselben Grund, verhängte der Ausschuss gegen Amnesty International eine weitere Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen Forint.

Das NVB entschied auch, dass die Wahlhelfer bei einer Wahl im 8. Bezirk von Budapest einen Verstoß begangen hatten, als sie die Wähler fragten, ob sie am Referendum oder nur an der Wahl teilnehmen wollten. Nach Ansicht des Ausschusses hätten die Fragebögen ohne Nachfrage ausgehändigt werden müssen.

Im Zuge einer weiteren Beschwerde verurteilte der NVB Péter Márki-Zay, den Premierministerkandidaten der vereinigten Opposition, weil er am Wahltag ein blaues Band trug. Der Ausschuss erklärte, dass ein solches Abzeichen ein Wahlkampfmittel mit einer politischen Botschaft sei, während Wahlkampf in der Nähe der Wahllokale verboten ist. Gegen die Entscheidungen der NVB kann Berufung eingelegt werden.

via MTI, Beitragsbild: MTI/Zsolt Czeglédi