Nicht nur die Parteivorsitzenden, sondern auch die Listen- und Einzelkandidaten müssen von nun an für die Rückzahlung der Wahlkampfunterstützung haften – das ist eine der wichtigsten Veränderungen des Wahlgesetzes, das in dieser Woche vom Parlament verabschiedet wurde. Die regierenden Parteien haben schon früher versucht, die sogenannten Fake-Parteien zurückzudrängen – ohne einen Erfolg.
3 Mrd. Forint. So viel bekamen die sogenannten „Fake-Parteien“ in den letzten Parlamentswahlen, im April. Es gab 14 von ihnen, die eine Landesliste aufstellen konnten. Laut Transparency International wird das Geld von ihnen– wahrscheinlich – nie zurückgezahlt werden. Die Regelung war bisher also nicht streng genug. Vor vier Jahren mussten noch diejenige die Kampagnenunterstützung zurückzahlen, die weniger als 2% der Stimmen bekommen haben. Diese Zahl sinkt von nun an auf 1%. Die Fake-Parteien bekommen jedes Jahr mehr Milliarden Forint von dem Budget, können aber nach den Wahlen nie ausziffern. (Als Fake-parteien werden in Ungarn Parteien bezeichnet, die kurz vor den Wahlen einzig zum Zweck der Aufnahme der Wahlkampfunterstützung entstehen und danach wieder verschwinden.)
Strengere Regeln werden auch bei den Wahlplakaten eingeführt. Bei denen muss der Name des Auftragsgebers auch angeführt werden und es gilt das Verbot von Wildplakatierung. Der staatliche Rechnungshof ÁSZ hat noch in der Kampagne die größte Oppositionspartei Jobbik eine Strafe bis zu 2,1 Mio. Euro wegen „illegaler Parteienfinanzierung“ angedroht. Der Rechnungshof behauptete damals, dass Sonderkonditionen bei der Plakatverteilung indirekten Parteispenden gleichkämen. Der Außenwerber gehört einem Unternehmen des Ex-Fidesz-Finanziers und einflussreichen Medienunternehmers Lajos Simicska. Simicska habe vor 4 Jahren der Partei Fidesz dieselben Plätze für Wahlplakate noch billiger gegeben – stand in der Verteidigung der Partei Jobbik.
(Via: budapester.hu, Beitragsbild: Németh Sz. Péter / Index)