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Die Wettbewerbsaufsicht der ungarischen Wettbewerbsbehörde (GVH) hat ein Verfahren gegen Microsoft wegen angeblicher unlauterer Praktiken gegenüber ungarischen Verbrauchern mit seinem neuen Suchmaschinendienst eingeleitet.
In der Mitteilung wird daran erinnert, dass der Softwarehersteller im Februar eine auf künstlicher Intelligenz basierende Chatfunktion – ähnlich wie ChatGPT – in sein Bing-Suchsystem integriert hat, die bei der Beantwortung von Fragen auf der Suchoberfläche hilft, indem sie Inhalte, Daten und Informationen, die von den Nutzern geteilt werden, für das maschinelle Lernen verwendet.
Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde ist es jedoch unwahrscheinlich, dass das Unternehmen den Verbrauchern Informationen über den Dienst mit dem Maß an Fachwissen und professioneller Sorgfalt zur Verfügung stellt, das vernünftigerweise erwartet werden kann.
Die Information der Verbraucher über die Vollständigkeit des Dienstes, die Zuverlässigkeit, Aktualität und Genauigkeit der Antworten und die mit der Nutzung des Dienstes verbundene Datenverwaltung ist möglicherweise nicht ausreichend, daher rechtswidrig,
so die GVH.
Es wird behauptet, dass die Verbraucher möglicherweise nicht angemessen darüber informiert werden, wie ihre freigegebenen Daten zum Trainieren des KI-Algorithmus verwendet werden, in welchem Umfang sie als Antwort auf die Suchanfragen anderer Nutzer angezeigt werden und wie sie diese Daten aus dem System entfernen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) im Wesentlichen zur gleichen Zeit wie die GVH eine Untersuchung eines anderen KI-basierten Chat-Dienstes, ChatGPT, der von OpenAI betrieben wird, eingeleitet hat. Die US-Wettbewerbsbehörde untersuche auch die wahrscheinliche Unlauterkeit seiner Praktiken in Bezug auf Datenmanagement und Dienstleistungsrisiken, heißt es.
In ihrer Mitteilung erinnert die Behörde daran, dass
die GVH schon seit einiger Zeit das Marktverhalten großer Technologieunternehmen genau untersucht.
In den letzten Jahren hat sie u.a. Google und PayPal wettbewerbsrechtliche Abhilfemaßnahmen auferlegt, und Apple und Booking.com haben in Ungarn erhebliche Wettbewerbsstrafen gezahlt. Die nationale Wettbewerbsbehörde untersucht derzeit auch das Verhalten von Viber, das zur Rakuten-Gruppe gehört, und TikTok, das von ByteDance betrieben wird.
Die GVH betont, dass die Eröffnung eines Wettbewerbsverfahrens nicht bedeutet, dass das Unternehmen einen Verstoß begangen hat. Die Dauer des Verfahrens beträgt drei Monate, die in begründeten Fällen zweimal um jeweils höchstens zwei Monate verlängert werden kann.
Via MTI Beitragsbild: DigitalKiddie.com Facebook