Wöchentliche Newsletter

Wettbewerbsbehörde verhängt horrende Geldbuße gegen Wizz Air

Ungarn Heute 2024.08.05.

Wizz Air hat bei der kommerziellen Kommunikation gegen die berufliche Sorgfaltspflicht verstoßen und habe außerdem nicht offengelegt, dass die Verbraucher „Zusatzleistungen“ als Teil einiger ihrer Servicepakete separat kaufen können, wodurch die Verbraucher zu teureren Paketen gelenkt wurden, wie die Wettbewerbsbehörde festgestellt hat. Die Behörde verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von mehr als 300 Mio. HUF, berichtet Magyar Nemzet.

Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat der Fluggesellschaft Wizz Air eine Geldstrafe in Höhe von 307 Millionen HUF (772 000 EUR) auferlegt, wie auf der GVH-Website zu lesen ist. Die Behörde leitete Anfang 2023 ein Wettbewerbsverfahren gegen Wizz Air Hungary Zrt. ein, weil sie den Verdacht hatte, dass das Unternehmen auf seinen Online-Plattformen wichtige Informationen verschwiegen hatte, um Ticketkäufer zu teureren Optionen zu verleiten.

Im Laufe des Verfahrens stellte die nationale Wettbewerbsbehörde fest, dass die Fluggesellschaft zwischen November 2018 und Mai 2024 verschwieg oder nicht rechtzeitig darüber informierte, dass Verbraucher bestimmte Zusatzleistungen (Wizz Priority, aufgegebenes Gepäck) separat erwerben konnten, auch wenn sie sich für die Basisleistung entschieden hatten. Damit lenkte das Unternehmen die Verbraucher zu teureren Paketen, die diese Leistungen standardmäßig enthielten.

Der GVH stellte außerdem fest, dass die Fluggesellschaft seit Dezember 2019 Geschäftspraktiken in Bezug auf den Inhalt und die Grenzen des automatischen Check-in-Service angewandt hat, die gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Praktiken verhängte der GVH-Wettbewerbsrat gegen die Fluggesellschaft wegen Verstoßes gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken eine Geldbuße von 307 Millionen HUF.

Wizz Air bot der nationalen Wettbewerbsbehörde während des Verfahrens mehrere Verpflichtungszusagen an. Die Verpflichtungen hätten unter anderem eine Entschädigung der Verbraucher und eine IT-Verbesserung des Buchungsprozesses beinhaltet.

Bei der Bewertung der Zusagen hat der Wettbewerbsrat des GVH in erster Linie das überwiegende öffentliche Interesse an der rechtlichen Qualifizierung des beanstandeten Verhaltens berücksichtigt und darüber hinaus erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die Zusagen den ursprünglichen Zweck des Verfahrens erreicht hätten und effektiv und effizient hätten umgesetzt werden können, ohne weitere Misserfolge zu riskieren. Darüber hinaus hat der GVH gegen Wizz Air bereits eine Geldbuße wegen rechtswidriger Geschäftspraktiken verhängt, und es ist ein Verfahren wegen der angeblichen Verheimlichung wichtiger Informationen gegenüber Fluggästen anhängig. Auf dieser Grundlage konnte der Wettbewerbsrat des GVH die Verpflichtungszusagen der Fluggesellschaft nicht akzeptieren.

Die Wettbewerbsbehörde hat den inländischen Luftverkehrsmarkt in den letzten Jahren genau beobachtet. Im Oktober 2022 führte die nationale Wettbewerbsbehörde eine Durchsuchung der Websites von Fluggesellschaften in Ungarn und beliebter ungarischer Preisvergleichsseiten durch. Zum Schutz der Fluggäste hat der Präsident des GVH, Csaba Balázs Rigó, die Manager mehrerer in Ungarn tätiger Billigfluggesellschaften wegen der anhaltenden Störungen im Luftverkehr abgemahnt.

Im Zusammenhang mit dem soeben abgeschlossenen Verfahren fordert der GVH die Fluggesellschaften erneut nachdrücklich auf, ihre Ticketinformationen transparent und in leicht verständlicher Form zu veröffentlichen.

Die Wettbewerbsbehörde empfiehlt den Verbrauchern außerdem, bei der Reiseplanung und der Buchung von Flugtickets stets Vorsicht walten zu lassen und sich über die genauen Einzelheiten der einzelnen Dienstleistungen sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote zu informieren.

Wizz Air stellt die Rechtmäßigkeit der gegen sie verhängten Geldbuße in Frage und ist mit der Begründung nicht einverstanden. Das Unternehmen werde rechtliche Schritte einleiten,

teilte die Fluggesellschaft mit, wie HVG berichtet.

In seiner Reaktion erklärte das Unternehmen, dass es während des gesamten Untersuchungsprozesses mit der GVH zusammengearbeitet und sich konstruktiv verhalten habe. Wizz Air habe in der Zwischenzeit bereits proaktiv eine Reihe von Änderungen vorgenommen, erklärten sie. Das Unternehmen betonte, dass die Untersuchung der GVH vor einem Jahr, im Jahr 2023, eingeleitet wurde und nicht mit der Situation zusammenhängt, die im Sommer 2024 aufgrund der mangelnden Kapazität des ungarischen und europäischen Flugsicherungssystems entstanden ist.

Wettbewerbsbehörde verwarnt Billigfluggesellschaften wegen Verspätungen
Wettbewerbsbehörde verwarnt Billigfluggesellschaften wegen Verspätungen

Die Wettbewerbsbehörde beobachtet die Werbepraktiken der Fluggesellschaften seit mehreren Jahren sehr genau und hat in diesem Bereich eine Reihe von Verfahren durchgeführt.Weiterlesen

via magyarnemzet.hu, Beitragsbild: Facebook/Wizz Air