Der Hausarrest ist das Ergebnis der Arbeit der italienischen Regierung in Rom und der italienischen Botschaft in Budapest, betonte Antonio Tajani.Weiterlesen
Das Budapester Oberlandesgericht hat den Zweitangeklagten im so genannten Antifa-Fall zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, teilte das Gericht in einer Erklärung auf seiner Website mit.
Der Zweitangeklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und auf das Gerichtsverfahren verzichtet, so dass der erstinstanzliche Budapester Gerichtshof ihn am 29. Januar wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren Haft und fünf Jahren Ausweisung aus Ungarn verurteilte.
Laut dem erstinstanzlichen Urteil wurde 2017 in Leipzig eine Organisation junger Erwachsener gegründet, die mit linksextremistischem Gedankengut sympathisieren und deren Mitglieder sich darauf verständigten, dass der ideologische Kampf gegen die Sympathisanten der extremen Rechten, die auch militantes nationalsozialistisches und faschistisches Gedankengut vertraten, neben Demonstrationen auch durch gewaltsame Anschläge geführt werden sollte.
Die Mitglieder der Organisation planten die Anschläge und übten sie in Trainingseinheiten.
Die Schulungen wurden von dem Zweitangeklagten geleitet, der in der Organisation eine Führungsrolle innehatte. Die Anführer der Organisation und einige ihrer Mitglieder, darunter der Zweitangeklagte, wurden wegen derselben Art von Anschlägen in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Später beschlossen die Mitglieder der Organisation, im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ zum Gedenken an den Ausbruch vom 11. Februar 1945 während der Belagerung der Stadt im Zweiten Weltkrieg in Budapest ähnliche gewalttätige Anschläge wie in Deutschland zu verüben. Zu den aus Deutschland stammenden Tätern gesellten sich Mitglieder anarchistischer Bewegungen in Italien, die aus Mailand kamen.
Im Januar legte die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil im Fall des Zweitangeklagten Berufung ein und beantragte eine Verschärfung des Strafmaßes, während der Angeklagte und seine Verteidigung eine Strafminderung beantragten.
Am Dienstag reduzierte das Budapester Oberlandesgericht in zweiter Instanz das Urteil von drei Jahren auf ein Jahr und zehn Monate Gefängnis.
Nach Auffassung des Gerichts wurde die Tat des Zweitangeklagten rechtlich als Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung eingestuft, da er sich im Gegensatz zu seinen Kollegen nicht an den Übergriffen auf die Geschädigten beteiligte, sondern lediglich bei den Angriffen anwesend war. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht als wichtigen mildernden Umstand, dass der Angeklagte während des Verfahrens strengsten Zwangsmaßnahmen unterworfen war, die ihn als Ausländer, der kein Ungarisch spricht, stärker belasteten.
Das Verfahren gegen die Erst- und Drittangeklagte wird in erster Instanz vor dem Budapester Gerichtshof fortgesetzt.
Am 15. Mai beschloss das Budapester Oberlandesgericht, die Verhaftung der Erstangeklagten im „Antifa-Fall“ gegen eine Kaution von 16 Millionen Forint aufzuheben.
Nach früheren Angaben der Polizei kam es am 9., 10. und 11. Februar 2023 in Budapest zu fünf zusammenhängenden Anschlägen, bei denen vier Menschen schwer und fünf weitere leicht verletzt wurden. Drei Verdächtige wurden am 11. Februar verhaftet: eine 38-jährige Italienerin, ein 29-jähriger Deutscher und eine 26-jährige Deutsche.
Via MTI Beitragsbild: Youtube/Bildschirmfoto