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Betrugsbekämpfung: Den OLAF-Empfehlungen folgen in Ungarn immer Ermittlungen

MTI - Ungarn Heute 2024.06.20.

Vorstellung des OLAF-Berichts

Alle gerichtlichen Empfehlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) werden in Ungarn durch ein Ermittlungsverfahren weiterverfolgt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch der MTI mit.

Aus dem OLAF-Bericht 2023 geht hervor, dass zwischen 2019 und 2023 in Fällen, in denen die Organisation eine gerichtliche Empfehlung aussprach, zwei Anklageerhebungen durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. In fünfzehn Fällen seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, da ein Beschluss über die Einstellung der Ermittlungen noch ausstehe, die so genannten anhängigen Beschlüsse.

Die ungarische Staatsanwaltschaft – obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet – ordnet auf der Grundlage einer gerichtlichen Empfehlung des OLAF nach einer Anordnung des ungarischen Generalstaatsanwalts Ermittlungen in allen Fällen an,

und wenn die Ermittlungen bereits angelaufen sind, wird die Empfehlung des OLAF der Ermittlungsakte beigefügt und darin bewertet.

Alle gerichtlichen Empfehlungen, die in dem Bericht als „anhängige Beschlüsse“ bewertet werden, werden in Ungarn untersucht, wurde betont. Entgegen der Auslegung einiger Presseorgane beziehe sich der „anhängige Beschluss“ nicht auf die Tatsache, dass noch kein Beschluss über die gerichtliche Empfehlung selbst getroffen worden sei, sondern auf die Tatsache, dass der endgültige Beschluss in dem von der gerichtlichen Empfehlung betroffenen Ermittlungsverfahren noch nicht getroffen worden sei.

Im OLAF-Bericht werden daher die Zahl der Einstellungen der Ermittlungen und die Zahl der Anklageerhebungen in den Fällen untersucht, in denen die Justizbehörde einen Beschluss getroffen hat,

heißt es weiter.

Außerdem teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass das OLAF im Jahr 2023 zwei gerichtliche Empfehlungen an die ungarische Staatsanwaltschaft gerichtet hat, von denen eine von den ungarischen Behörden zur Anordnung einer Ermittlung verwendet wurde, während die andere in einer laufenden Ermittlung verwendet und bewertet wurde.

Ferner wurde berichtet, dass die Gerichte im Jahr 2023 in drei Fällen, in denen zuvor Anklage erhoben worden war, rechtskräftige Strafurteile ausgesprochen haben.

Die ungarische Staatsanwaltschaft und das OLAF arbeiten eng zusammen und treffen sich regelmäßig sowohl auf der Ebene der Führungskräfte als auch der Experten. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der ungarischen Staatsanwaltschaft wurde im Februar 2022 in einer Arbeitsvereinbarung formalisiert, heißt es in der Mitteilung.

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Via MTI Beitragsbild: European Anti-Fraud Office (OLAF) (X)