Die Gemeinde Ágfalva bat um detaillierte Informationen über die Beurteilungskriterien, erhielt diese jedoch nicht vom Bürgermeister der österreichischen Nachbargemeinde.Weiterlesen
Nachdem der Grenzübergang zwischen dem ungarischen Dorf Ágfalva (Agendorf) und der österreichischen Gemeinde Schattendorf (Somfalva) seit fast zwei Jahren geschlossen ist – auf Beschluss der österreichischen Gemeinde – suchen die Pendler nach neuen Routen. Und das werden sie auch, denn die Zahl der Pendler nimmt zu: Jeden Morgen fahren Tausende von Menschen aus der Region Sopron zur Arbeit nach Österreich. Nun wurde eine weitere Ausfahrt in der Nähe der Grenze zu Sopron für den Verkehr gesperrt, was zu morgendlichen Staus beiträgt, wie Telex berichtet.
Im Burgenland wurde eine Betonbarriere errichtet, um eine Straße zu sperren, die für einige ungarische Pendler den Weg zur Arbeit in Österreich erheblich verkürzt. Die Sperrung befindet sich zwischen Klingenbach (Kelénpatak) und Siegendorf (Cinfalva), wenige Kilometer vom Grenzübergang Sopron entfernt, bereits auf österreichischem Gebiet.
Die Gemeinde Klingenbach hat die Initiative ergriffen, die Straße aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu sperren, und mit Genehmigung des Landes wurden in den letzten Tagen Betonschranken errichtet. Sie haben keinen Hehl daraus gemacht, dass die Entscheidung darauf abzielt, den Verkehr aus Ungarn zu reduzieren.
Dies wird die morgendlichen Staus an der Grenze zu Sopron noch verstärken, wo es aufgrund von Pendlerströmen bereits zu massiven Staus kommt.
In den letzten Jahren wurden mehrere kleine Grenzübergänge in der Region geschlossen, z. B. zwischen Ágfalva (Agendorf) und Schattendorf (Somfalva), zwischen Harka (Harkau) und Neckenmarkt (Sopronnyék) so dass Pendler gezwungen wurden, neue Umwege zu suchen. Auf österreichischer Seite versuchen jedoch immer mehr Gemeinden, den Verkehr auf ihren Straßen zu unterbinden.
Laut Rechtsanwalt Dr. Máté Ruzicska schafft schon ein Fall einen Präzedenzfall, geschweige denn zwei. Dr. Máté Ruzicska und Anwälte der internationalen Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal waren es, die die Republik Österreich wegen illegaler Grenzkontrollen auf Schadenersatz verklagten. Seit 2015 kontrolliert Österreich „vorübergehend“ die ungarische Grenze, wodurch Pendler Zeit und Geld verlieren. Obwohl das Gericht die Klage abgewiesen habe, sei eine Verwaltungsklage wegen der Grenzschließungen noch anhängig, hieß es.
Eine wirksame Vertretung der Interessen ungarischer Pendler würde einen politischen Willen auf EU-Ebene voraussetzen, der bisher nicht vorhanden zu sein scheint. Die Anwälte erklärten jedoch, Ungarn könne auf der Grundlage des EU-Rechts gegen die österreichischen Beschränkungen vorgehen.
via telex.hu, Beitragsbild: pixabay