Das ungarische Gesetz zur Finanzierung von Zivilorganisationen aus dem Ausland verstoße gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Außerdem verstoße es gegen eine Reihe von Grundrechten der Europäischen Union – sagte ein Rechtsberater des obersten Gerichts der EU.
EuGH-Generalanwalt kritisiert NGO-Gesetz
Ungarns international kritisierte Beschränkungen für Auslandsspenden an NGOs sind laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht konform mit mehreren EU-Bestimmungen (freier Kapitalverkehr, Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, Vereinigungsfreiheit). Dies stellte Manuel Campos Sánchez-Bordona am Dienstag fest. Das ist noch kein Urteil, doch häufig folgen die obersten EU-Richter ihren Gutachtern.
#AG Campos Sánchez-Bordona Opinion: the restrictions imposed by #Hungary on the financing of civil organisations from abroad are not compatible with #EU law https://t.co/BXuldkaxWx
— EU Court of Justice (@EUCourtPress) January 14, 2020
Was schreibt das Gesetz vor?
Das Gesetz zur Transparenz von NGOs, die Fördermittel aus dem Ausland erhalten, wurde 2017 verabschiedet. Das Gesetz schreibt vor, dass die Anzahl der Unterstützer und der genaue Betrag der Unterstützung angegeben werden müssen, wenn die Zuwendung 500.000 Forint (rund 1.500 Euro) erreicht oder überschreitet. Diese Informationen werden dann auf einer öffentlich zugänglichen elektronischen Plattform veröffentlicht. Außerdem haben die NGOs auszuweisen, dass sie eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ sind. Die Europäische Kommission hat seitdem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn vor dem EU-Gericht eingeleitet – berichtet kurier.at.
Stellungnahme des Generalanwalts
Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union erklärte in einer unverbindlichen Stellungnahme, dass das Gesetz, das NGOs vorschreibt, Daten freizugeben, wenn sie Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, die Achtung des Privatlebens, den Schutz personenbezogener Daten und die in der EU verankerte Vereinigungsfreiheit verletzt.
Ungarischer Gesetzentwurf „Stop Soros“ – Internationales Vorbild oder direkter Angriff gegen NGOs?
Fidesz: „Das Gesetz dient der Sicherheit Ungarns“
Die regierende Fidesz-Partei erklärte: sie halte sich weiterhin an das Gesetz zur Transparenz von Organisationen, die vom US-Finanzier George Soros unterstützt werden. In einer Erklärung argumentierte die Partei, dass das Gesetz „der Sicherheit Ungarns dient und die Transparenz migrationsfördernder Soros-Organisationen erhöht, die aus dem Ausland finanziert werden“.
Die Partei betonte, es sei „kein Zufall, dass mehrere migrationsfördernde Soros-Organisationen das Gesetz angegriffen hätten, nachdem es verabschiedet worden war“, und gab an, „sie würden es nicht einhalten“. Laut Fidesz sollen die Aktivitäten des „Soros-Netzwerks“ auch Sicherheitsbedenken aufwerfen, weil sie es auch versucht habenb, sich in die Wahlen in Ungarn einzumischen.
(Via: mti.hu, kurier.at, Beitragsbild: MTI – János Marjai)