Ungarns Oberstes Gericht bestätigte eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts von Debrecen, wonach Roma-Kinder, die früher in der Schule im ländlichen Nordungarn getrennt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt 100 Millionen Forint (285.000 EUR) haben. 60 Kinder aus Roma-Familien, die diskriminiert wurden, sollen nun entschädigt werden.
Gemäß der Entscheidung sind die Schule in Gyöngyöspata, die örtliche Gemeinde und die Schulbehörde verpflichtet, den Betrag an die Familien von 60 Kindern zu zahlen, die in der Schule rechtswidrig von Nicht-Roma-Schülern getrennt worden waren und eine minderwertige Ausbildung erhalten hatten.
Die Angeklagten hatten vorher bei der Kuria um Erlaubnis gebeten, den Beschwerdeführern Kurse anbieten zu dürfen, anstatt bar zu bezahlen.
Fall-Gyöngyöspata: Regierung schlägt Kurse als Entschädigung für segregierte Kinder vor
In ihrer Entscheidung sagte die Kuria, dass „die einzige Möglichkeit, immaterielle Schäden zu kompensieren, eine Barzahlung ist“. Die Kuria lehnte es auch ab, den Entschädigungsbetrag zu reduzieren, da das Berufungsgericht den Betrag „durch sorgfältige Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände und Aspekte der gegenwärtigen Rechtspraxis“ definiert habe.
Gegen die Grundschule sowie die verantwortlichen Kommunalbehörden hatte die Kinderrechtsorganisation Chance for Children Foundation im Namen der betroffenen Familien geklagt. In einem Urteil vom vergangenen September gab ein Gericht in Debrecen den Roma-Familien recht und ordnete finanzielle Entschädigungen in Höhe von bis zu 99 Millionen Forint (280.000 Euro) an.
Fidesz: „Das Urteil ist falsch und unfair“
Das Urteil sei „falsch und unfair“ – sagte László Horváth, Fidesz-Abgeordneter der Gemeinde. Laut Horváth würde die Entscheidung der Kuria „den Frieden in der Gesellschaft stören“. Er bestand darauf, dass das Urteil eine ganze gemeinschaft einseitig bestraft, wegen der tatsächlichen oder vermuteten Beschwere einer Minderheit“.
(Beitragsbild: MTI – Péter Komka)