Die Kurie, Ungarns oberster Gerichtshof, hat eine Bestimmung eines Dekrets des Stadtrats für nichtig erklärt, das die Beschäftigung von Verkehrspolizisten durch Bezirksräte regelt.
In der Entscheidung des Gerichts vom 9. Juni wird festgestellt, dass die Budapester Versammlung ein Dekret über das Parken, die Parkgebühren und die Lagerung von unbeweglichen Fahrzeugen geändert hat. Nach diesem Dekret dürfen die Aufgaben des Verkehrspolizisten nur von Gemeinderäten speziell für diesen Zweck eingerichteten Stellen, Unternehmen im Besitz von Gemeinderäten oder deren Tochtergesellschaften, von Gemeinderäten geführten Verbänden oder einer Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Raum wahrgenommen werden.
Im vergangenen Februar warnte das Budapester Regierungsbüro die Gemeindeversammlung, dass die Änderung des Dekrets rechtswidrig sei.
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Das Regierungsbüro argumentierte, dass die Änderung verfassungswidrig sei und auch gegen die Gesetze über Kommunalverwaltungen, den öffentlichen Straßenverkehr und die Gesetzgebung verstoße. Der Gemeinderat habe seine Regierungsgewalt überschritten, indem er verbindliche Vorschriften für die Gemeinderäte der Budapester Bezirke in Bezug auf den für das Parken auf der Straße zuständigen öffentlichen Dienstleister ausgearbeitet habe.
In dem Verfahren argumentierte der Stadtrat, dass die Regulierung des Parksystems in seiner eigenen Verantwortung liege und dass dies auch den Betrieb des Parksystems einschließt. Es bestand darauf, dass das Parkdekret nicht im Widerspruch zu einer übergeordneten Gesetzgebung stehe.
In seiner Entscheidung zu diesem Thema schloss sich der Gemeinderat der Kurie dem Regierungsbüro an und hob die angefochtene Bestimmung der Änderung des Parkdekrets auf, die am 1. Juli in Kraft getreten wäre.
In ihrer Begründung sagte die Kurie, dass der Betrieb des Straßenparksystems eher in der Verantwortung der Bezirksräte als des Budapester Stadtrats liege.
(via MTI, Beitragsbild: MTI Fotó: Tibor Illyés)