Beschwerden über Diskriminierung werden künftig von einer Institution bearbeitet, die strengere verfassungsrechtliche Garantien als das Amt hat, dem die Fälle derzeit zugewiesen sind, sagte Justizministerin Judit Varga am Freitag auf Facebook.
Die Ministerin sagte, Dunja Mijatovic, Menschenrechtskommissarin des Europarates wurde von politischen Motiven geleitet, als sie in den Medien ihr Besorgnis über die Gesetzesvorlagen der ungarischen Regierung zum Ausdruck gebracht hat.
„Das Parlament und die Gesetzgeber machen ihre Arbeit und führen bedeutende Debatten über die fraglichen Gesetzentwürfe“ sagte Varga.
Az Európa Tanács intézményei és a tagállamok nem a sajtón keresztül tartják a kapcsolatot. Ezért is nyilvánvaló, hogy…
Közzétette: Varga Judit – 2020. november 20., péntek
Jeder souveräne Staat hat das Recht, seine eigenen institutionellen Lösungen zu wählen“, sagte Varga. „Es ist nicht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten, diese zu beurteilen“, betonte sie.
Die Bearbeitung von Beschwerden über Diskriminierung durch das Büro des Kommissars für Grundrechte stehe im Einklang mit den EU-Verpflichtungen Ungarns hinsichtlich der wirksamen Durchsetzung der Gleichbehandlung, sagte Varga.
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(via MTI, Beitragsbild: MTI/Kovács Tamás)