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Verfassungsgerichtshof: Verunglimpfung von Christen entspricht nicht der Redefreiheit

Ungarn Heute 2021.02.19.

Das Zentrum für Menschenwürde hat noch 2016 eine Klage in Bezug auf eine Demonstration eingereicht, als Feministen gegen die polnischen Gesetze zum Schutz des Lebens protestiert haben, indem sie die Christen verunglimpften. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die Aktion als Anstachelung zum Hass definiert.

Bei der Demonstration vor der polnischen Botschaft hat sich ein Mann als Bischof verkleidet und gleichzeitig für die Demonstranten mit dem Aufruf „Corpus Christi“ eine „Kommunion ausgeteilt“. Das Zentrum für Menschenwürde hat darauf aus diesem Grund eine Klage eingereicht, weil sie der Meinung waren, dass die Feministen mit dieser Aktion die Menschenwürde der Mitglieder der katholischen Kirche verletzt hätten.

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Im ersten Rechtszug hat das Gericht den Demonstranten Recht gegeben, im zweiten hat es die Feministen jedoch mit 600 000 Forint bestraft. Danach wurde die Sache zum Obersten Gerichtshof (Kurie) weitergeleitet welches hingegen das erste Urteil bekräftigte.

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Das Verfassungsgericht hat nun aber das Urteil der Kurie außer Kraft gesetzt und erklärt, dass die Katholiken eine Rechtsverletzung erlitten haben. Gáspár Frivaldszky, stellvertretender Direktor der Organisation sagte, dass das Verfassungsgericht eine derartige Entscheidung zum ersten Mal getroffen hat und dieser Präzedenzfall auch im Ausland bereits große Aufmerksamkeit bekommen habe.

Bild: Pixabay  Quelle: hirado.hu