Es wird auf dem ungarischen „Corona-Immunitätspass“ nicht angegeben, mit welchem Impfstoff der Besitzer des Dokuments geimpft wurde – dies geht aus einer Änderung des im Ungarischen Amtsblatt am Samstag veröffentlichten Dekrets hervor. Das Dokument wird nur zusammen mit einem Personalausweis akzeptiert. Auch bei dem EU-Gipfel am Wochenende war das Thema eines möglichen europäischen Impfpasses auf dem Tisch. Inzwischen hat Polen angekündigt: sie lassen nur Personen ins Land einreisen, die sich gegen Corona mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Vakzin impfen ließen.
Der Name der betroffenen Person, die Identifikationsnummer seines Passes und Personalausweises, die Seriennummer des „Corona-Immunitätspasses“, der Zeitpunkt der Impfung oder, falls jemand schon infiziert war, die Gültigkeit der Karte – unter anderem diese Informationen würden auf dem ungarischen „Corona-Immunitätspass“ vermerkt werden. Dies geht aus einer Änderung des im Ungarischen Amtsblatt am Samstag veröffentlichten Dekrets hervor. So wird darauf nicht notiert, mit welchem Vakzin man geimpft wurde.
Polen hat mittlerweile angekündigt: ab Samstag kann man ins Land nur mit einem negativen Corona-Test oder einem Nachweis über eine Impfung einreisen, ansonsten muss man in eine zehntägige Quarantäne gehen. Als Impfstoffe werden jedoch nur diejenigen akzeptiert, welche von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) akzeptiert wurden.
Die neue polnische Regelung bedeutet, dass sie die chinesischen und russischen Vakzinen Sinopharm beziehungsweise Sputnik V nicht akzeptieren. Das Land ist mit dieser Verordnung das erste in Europa, welches die Genehmigung der EMA für die Corona-Impfung vorschreibt.
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(Quelle: portfolio.hu hirtv.hu tagesschau.de Bild: Illustration, MTI – Attila Balázs)