Der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) hat die Klage Ungarns, wonach das Europäische Parlament den Sargentini-Bericht am 12. September 2018 nicht rechtmäßig verabschiedet hat, abgewiesen. Die Abstimmung hat es damals ermöglicht, das Verfahren nach Artikel 7 gegen Ungarn einleiten zu können.
Für die Verabschiedung des Sargentini-Berichts war eine Zweidrittelmehrheit notwendig, aus den 751 Abgeordneten waren 693 anwesend und haben abgestimmt. 448 haben den Bericht befürwortet, 197 waren dagegen und 48 haben sich enthalten. Da laut den Verfahrensvorschriften die Enthaltungen nicht berücksichtigt werden müssen, wurde der Bericht mit 69,45 Prozent gültig. Laut der ungarischen Regierung wären jedoch zusammen mit den Enthaltungen 462 Ja-Stimmen für die Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen, was aber nicht der Fall war, da das Ergebnis nur 64,64 Prozent war.
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Laut dem ungarischen Standpunkt habe die Europäische Union die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der eigenen Verfahrensordnung verletzt, in dem bei der Stimmenzählung nur die Ja- und die Nein-Stimmen berücksichtigt wurden, die Enthaltungen aber nicht. Der ungarischen Anklage hat sich auch Polen angeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag mitgeteilt, dass die Enthaltungen der Europaabgeordneten nicht berücksichtigt werden müssen, um festzustellen, ob die abgegebenen Stimmen die Zweidrittelmehrheit erreichen.
(Quelle: index.hu Bild: MTI – Balázs Szecsődi)