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Justizministerin: Verabschiedung des Sargentini-Berichts war rechtswidrig

MTI - Ungarn Heute 2020.12.04.

„Die ungarische Regierung vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Einleitung des Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn 2018 rechtswidrig war“ reagierte Justizministerin Judit Varga auf die Stellungnahme des Generalanwalts der EU. Laut Varga wurden bei der Abstimmung die Stimmenthaltungen außer Acht gelassen, wodurch die Abstimmung beeinflusst wurde. 

Varga besteht darauf, dass das Abstimmungsverfahren nicht nur im Widerspruch zu den EU-Verträgen, sondern auch zu den Verfahrensregeln des EP selbst stehe. Wenn Stimmenthaltungen berücksichtigt worden wären, hätte die „politisch motivierte Position“ des EP nicht angenommen werden können.

Generalanwalt: "EU-Gericht sollte die ungarische Klage über "Artikel 7 Verfahren" abweisen
Generalanwalt:

Der Generalanwalt des EU-Gerichts schlägt vor, die Klage Ungarns in Bezug auf das Artikel-7-Verfahren als unbegründet abzuweisen. Die Klage sei zwar zulässig, aber nicht begründet, heißt es in dem Antrag des Generalanwalts. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter üblicherweise dem Generalanwalt. Das Verfahren kann schließlich dazu führen, dass Ungarn sein Stimmrecht in der […]Weiterlesen

Die Ministerin reagierte damit auf eine Stellungnahme des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union am Donnerstag. Michal Bobek wies darauf hin, dass das Gericht die Anfechtung des Artikel-7-Verfahrens durch Ungarn abweisen sollte.

„Bobek erklärte Ungarns Klage für zulässig, aber seine Anmerkung zu den Stimmenthaltungen sind unbegründet“ so Varga weiter und fügte hinzu, „in seiner Interpretation werden Abgeordnete, die sich der Stimme enthalten, so gezählt, als hätten sie überhaupt nicht gewählt“.

🇭🇺 Az Európai Bíróság cseh főtanácsnokának mai véleménye szerint, a magyar kereset elfogadható, de nem ütközött az uniós…

Közzétette: Varga Judit – 2020. december 3., csütörtök

 

Ferner sei es „irrelevant“, dass die Abgeordneten über die Aufhebung von Stimmenthaltungen informiert worden seien, da „dies gegen das EU-Recht verstoße“. Das EP habe diese Einzelheiten vor der Abstimmung nicht geklärt.

Die ungarische Regierung sei „davon überzeugt, dass das EU-Recht für alle gilt“, sagte Varga und fügte hinzu, dass „es besonders absurd wäre, den übersehenen Regeln des EP in einem rechtsstaatlichen Verfahren zuzustimmen“.

Den vollständigen Text des Berichtes finden Sie hier. 

(Foto: MTI – Szilárd Koszticsák)