Das neue ungarische Gesetz diskriminiere homosexuelle Minderjährige, sagte die Bundeskanzlerin am Montag in Berlin. In einer Regierungsbefragung im Bundestag hat Angela Merkel das umstrittene ungarische Gesetz zum Verbot von Werbung über Homosexualität und Transsexualität scharf kritisiert. „Ich halte dieses Gesetz für falsch, auch mit meinen Vorstellungen von Politik nicht vereinbar“, so die Kanzlerin.
„Wenn man homosexuelle, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt, aber die Aufklärung darüber an anderer Stelle einschränkt, dann hat das auch mit Freiheit von Bildung und Ähnlichem zu tun“, sagte Merkel. „Also das ist für mich etwas, was ich politisch ablehne.“
In einer Debatte über die Gesetzgebung auf dem letzten Europäischen Rat, hat eine überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Gremiums betont, dass die EU nicht nur ein Binnenmarkt, sondern auch ein Wertefundament ist, und dass diese Werte nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Allerdings ist der Spielraum, sie durchzusetzen, sehr begrenzt, deshalb dürfen wir keine falschen Erwartungen wecken und alle müssen auch geduldig sein
betonte Angela Merkel aber fügte zugleich hinzu:
Meine Haltung Ungarn gegenüber ist mit Freundschaft verbunden, aber wenn es politische Differenzen gibt, werden sie benannt
Das in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus sollen auch solche Werbungen verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.
Kürzlich haben 17 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche das Gesetz verurteilt.
Auch Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission kündigte an, wegen des Anti-Pädophilen-Gesetztes gegen Ungarn vorgehen zu wollen. „Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande.“ – sagte sie und wies auf die Möglichkeit der Einleitung eines offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Land hin, welches mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes enden kann.
(Via: rnd.de, index.hu, Titelbild: MTI – Zsolt Szigetváry)