Laut dem EP sei das Gesetz ein „Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Rechtsvorschriften der EU“.Weiterlesen
Gegen Ungarn und Polen wird ein Vertragsverletzungsverfahren wegen angeblicher Verletzung der Rechte der LGTBQ-Gemeinschaft eingeleitet – teilte die Europäische Kommission am Donnerstag mit. Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, werde Europa niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden“.
In Bezug auf Ungarns Kinderschutzgesetz, welche die Werbung von Homo- und Transsexualität für unter-18-Jährige verbietet, stellt die Kommission die Gewährleistung von Gleichheit und der Grundrechte in Frage. Als Beispiel wird erwähnt, das in den LGTBQ-Märchenbüchern in Ungarn von nun an die Anmerkung „unkonventionelle Ausgabe“ angebracht werden muss.
Hinsichtlich Polen beanstandet die Kommission die Festlegung der LGTBQ-freien Zonen, und dass Warschau auf die Bedenken noch keine Antworten gab.
Quelle: mandiner.hu Bild: European Commission – Facebook