Beim Vergleich des ersten Quartals 2021 mit 2010 stiegen die Immobilienpreise in 23 Mitgliedstaaten, wobei der EU-Durchschnitt 30,9 % betrug.Weiterlesen
Nach einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes hat der ungarische Staat nun das Vorkaufsrecht für Weltkulturerbe-Grundstücke, die größer als 200 Quadratmeter sind: im Budaer Burgviertel, in der Andrássy-Allee und in der Nähe des Donauufers, d.h. die wertvollsten Grundstücken in Budapest sind davon betroffen, berichtet das regierungskritische Portal Telex.
Im Dezember 2017 verabschiedete die Regierung ein Gesetz, das es dem Staat erlaubt, Vorkaufsrechte für Immobilien in Weltkulturerbestätten zu erwerben. Damals betonte die Regierung, dass Wohnungen, Häuser und landwirtschaftliche Flächen nicht unter das Gesetz fallen würden, das lediglich verhindern soll, dass wertvolle Immobilien in Weltkulturerbegebieten massenhaft in ausländische Hände fallen. In diesem Sommer verabschiedete das Parlament jedoch eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes, die nun auch die wertvollsten Immobilien in Budapest betrifft, so das Portal Telex.
Laut dem neuen Gesetz, das Ende Juni in Kraft getreten ist, hat der ungarische Staat nun ein Vorkaufsrecht für Weltkulturerbe-Wohnimmobilien mit einer Fläche von mehr als 200 Quadratmetern, die sich an den Donauufern in Budapest, im Budaer Burgviertel und in der Andrássy-Allee befinden.
Gelingt es dem Eigentümer, sich mit dem Käufer zu einigen, hat der Staat acht Tage Zeit, die Immobilie zum vereinbarten Preis zu kaufen.
Laut dem regierungskritischen Telex wurden im Laufe des Sommers mehrere betroffene Eigentümer über die Gesetzesänderung informiert.
Das Eingreifen des Staates kann bei dem Verkauf für beide Seiten (Verkäufer-Käufer) besonders belastend sein, da diese rechtliche Möglichkeit die Verkaufsverhandlungen sehr erschweren kann, da der Käufer nicht sicher sein kann, dass er die Immobilie tatsächlich erwerben kann, selbst wenn er sich auf den Preis einigt.
Wie Telex feststellt, ist der Grund für die jüngste Änderung des Denkmalschutzgesetzes nicht ganz klar, ebenso wenig wie das Ausmaß, in dem der Staat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen wird.
(Via: Telex, Hungary Today, Titelbild: MTVA/Jászai Csaba)