Laut Campos Sánchez-Bordona, dem Generalanwalt des EuGHs, entspricht der Rechtsstaatsmechanismus der EU, nach dem die Auszahlung der EU-Mittel an die Erfüllung rechtsstaatlicher Bedingungen gebunden wird, dem EU-Recht. Gegen die Vorgehensweise haben Ungarn und Polen Einspruch erhoben.
Campos Sánchez-Bordona schlägt vor, das Ansuchen Ungarns und Polens abzuweisen, da der Rechtsstaatsmechanismus nicht rechtswidrig ist. Zwar handelt es sich jetzt nur um einen Vorschlag, der Gerichtshof fällt jedoch in den meisten Fällen ein identisches Urteil.
Laut dem Generalanwalt ist der Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union besonders wichtig, weswegen die Entscheidung über den Mechanismus der Kompetenz der EU-Institutionen obliegt, weswegen er nicht für irrtümlich erklärt werden kann. Er betont aber gleichzeitig, dass die Verordnung nicht für jegliche Verletzungen der Rechtstaatlichkeit angewandt werden muss, sondern nur für jene, welche in direkter Verbindung mit der Durchführung des EU-Haushalts stehen. Im Dokument wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine etwaige finanzielle Korrektur der rechtswidrige Mitgliedstaat tragen muss und nicht auf die Begünstigten übertragen werden kann.
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Das Europäische Parlament und der Europäischer Rat haben den Rechtstaatsmechanismus am 16. Dezember 2020 verabschiedet. Offiziell dient er dem Schutz des EU-Haushalts. Ungarn und Polen haben daraufhin mit Veto gedroht und sich ans EuGH gewandt, sodass eine Kompromiss-Lösung gefunden wurde: Der Europäische Rat hat die Kommission dazu aufgerufen, mit der Inkraftsetzung des Mechanismus bis zur Entscheidung des EuGHs zu warten.
Justizministerin Judit Varga hat auf den jetzigen Vorschlag des Generalanwalts auf ihrer Social-Media-Seite reagiert. Laut der Ministerin sei es kein Urteil nur eine Meinung, das Urteil ist erst im nächsten Jahr zu erwarten. Die Meinung des Generalanwalts missachte die Tatsache, dass die Konditionalitätsverordnung einen offensichtlichen Rechtsfehler aufweist, der allein die Aufhebung rechtfertigen würde. Darüber hinaus bleibt seine Rechtsgrundlage fehlerhaft, während er die Verträge umgeht und grundlegende Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, verletzt. Die ungarische Regierung bleibt daher bei ihrem Standpunkt und hofft, dass der Gerichtshof das richtige Urteil fällt, und nicht dem fehlerhaften Vorschlag des Generalanwalts folgt.
Wir sagen nein zur rechtsstaatlichen Erpressung!
schließt die Ministerin ihren Beitrag.
Quelle: index.hu mandiner.hu pestsiracok.hu Bild: MTI – Szecsődi Balázs