Über 300 Produkte wurden 2018-2021 in Österreich, Deutschland und Ungarn untersucht, bei 25,6 Prozent wurden wesentliche Unterschiede festgestellt.Weiterlesen
Internationale Unternehmen, welche ihre Produkte in Ungarn mit einer schlechteren Qualität verkaufen, können ab Mai 2022 mit einer Geldbuße in der Höhe von sogar 1,3 Millionen Euro rechnen – teilte Tamás Schanda, stellvertretender Minister für Innovation und Technologie mit.
Die zweierlei Qualität wird ab 28. Mai 2022 als unlautere Handelspraktiken sanktioniert. Der Ausdruck weist darauf hin, wenn ein Unternehmen ein Produkt in einem EU-Mitgliedsstaat unter der gleichen Marke und mit der gleichen Verpackung, jedoch mit verschiedenen Zutaten und Qualität verkauft.
Ungarn hat 2017 als erstes Land gemeinsam mit den Visegrad-Staaten Maßnahmen gegen diese verabscheuungswürdigen Praktiken gefordert, wonach eine EU-Richtlinie entstand, welche bis Ende November 2021 umgesetzt wurde.
Die Höhe der Geldbuße kann 5 Prozent des Umsatzes der Hersteller erreichen, im Fall von internationalen Unternehmen kann sie höchstens 500 Millionen Forint (1,3 Millionen Euro) betragen. Im Fall von erklärbaren Unterschieden bei Lebensmittel müssen darüber die Konsumenten informiert werden. Das akkreditierte Labor des Ministeriums für Innovation und Technologie (ITM) hat 2021 420 verschiedene Muster aus 120 Produkten in Ungarn, Österreich, Deutschland und Italien untersucht, von denen bei rund einem Drittel eine zweierlei Qualität festgestellt wurde.
Quelle: vg.hu Bild: Zsolt Szigetváry/MTI