In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme erklärte die Kommission, die Änderungen des Kinderschutzgesetzes seien "unvereinbar" mit internationalen Menschenrechtsnormen.Weiterlesen
In einem Urteil, das am Donnerstag auf der Webseite des ungarischen Verfassungsgerichts veröffentlicht wurde, wies das Gericht alle Klagen gegen das geplante Referendum über das ungarische Kinderschutzgesetz zurück und entschied, dass die „parlamentarische Genehmigung des Referendums im Einklang mit der Verfassung steht“. Mit dem Urteil sind alle rechtlichen Hürden für die Durchführung des Referendums beseitigt. Präsident Áder hat nun 15 Tage Zeit, um einen Termin für das Referendum festzulegen, das dann innerhalb von 70-90 Tagen abgehalten werden muss.
Das ungarische Parlament hat im vergangenen Juni Änderungen am Kinderschutzgesetz verabschiedet, um Kinder vor „LGBTQ-Propaganda“ zu schützen. Die Maßnahme wurde von der Venedig-Kommission als unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsnormen verurteilt.
Obwohl die Regierungsparteien mehrheitlich für das genannte Paket mit den Änderungen gestimmt und nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sogar eine „nationale Konsultation“ zu diesem Thema abgehalten haben, hat die Regierung dennoch eine Volksabstimmung zu diesem Thema beantragt. Bei dem Referendum, das zusammen mit den Parlamentswahlen im Frühjahr abgehalten werden soll, werden den Wählern vier Fragen gestellt:
Die geplante fünfte Frage: „Unterstützen Sie die Verfügbarkeit von Geschlechtsangleichende Therapien für minderjährige Kinder?“ wurde von der Kurie gestrichen, und obwohl das Verfassungsgericht diese Entscheidung im Dezember nach einer Beschwerde der Regierung aufhob, wollte die Regierung die Frage nicht erneut diskutieren und gab sich, wie der Premierminister auf der Kabinettssitzung vor Weihnachten erklärte, mit den vier Fragen zufrieden.
Diese 4 Fragen wurden doch von zwei ungenannten Antragstellern vor dem Verfassungsgericht angefochten. Einer von ihnen vertrat die Ansicht, dass eines der Hindernisse für die Gewährung von EU-Mitteln für Ungarn darin bestehe, dass Ungarn die Anforderungen der Europäischen Union an die Rechtsstaatlichkeit nicht erfülle und dass ein negatives Ergebnis des Referendums auf die gestellten Fragen diese Ansicht bestärken würde, so dass Ungarn die Zuschüsse verlieren würde.
(Via: mti.hu, hvg.hu, Titelbild: MTI – István Biró)