Ein österreichisches Gesetz über Familienbeihilfen und verschiedene Steuervergünstigungen für in Österreich beschäftigte ausländische Arbeitnehmer ist diskriminierend und verstößt daher gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Auch viele ungarische Familien sind von der Entscheidung betroffen.
Am 1. Januar 2019 hat Österreich ein Gesetz eingeführt, das die Höhe der Familienleistungen und verschiedener Steuererleichterungen für ausländische Arbeitnehmer, deren Kinder ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben, nach dem allgemeinen Preisniveau in diesem Land festlegt. Da die Europäische Kommission die Maßnahme als diskriminierend erachtete, leitete sie ein Verfahren gegen Österreich ein.
In seinem Urteil erinnerte der Gerichtshof der Europäischen Union zunächst daran, dass das EU-Recht jede Diskriminierung von zugewanderten Arbeitnehmern im Bereich der sozialen Sicherheit aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet. Es wurde auch festgestellt, dass Familienbeihilfen und Steuergutschriften für unterhaltsberechtigte Kinder nicht mit der Begründung gekürzt oder geändert werden können, dass der Empfänger oder seine Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
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Der EU-Gerichtshof entschied, dass die Vorschriften eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen, die in jedem Fall nicht gerechtfertigt ist. Die fragliche österreichische Regelung stelle daher einen Verstoß gegen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dar, so die Kommission.
Da sich Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie inländische Arbeitnehmer an der Finanzierung der Beiträge beteiligen, auf denen die Familienbeihilfe und die Steuervergünstigungen beruhen, stelle die österreichische Regelung auch einen Verstoß gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union dar, hieß es.
In seinem Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union der Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission in vollem Umfang stattgegeben und entschieden, dass die österreichischen Rechtsvorschriften, die die Familienbeihilfe und verschiedene Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer nach dem Wohnsitzstaat ihrer Kinder staffeln, gegen EU-Recht verstoßen.
(Via: MTI, Titelbild – Illustration: Menschen, die am 3. April vor der ungarischen Botschaft in Wien zu den Parlamentswahlen und dem Referendum zum Kinderschutz ankommen, Foto: István Filep/MTI)