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Budapester Gemeinderat führt Strafsteuer für Fluggesellschaften ein

Ungarn Heute 2022.12.09.

Der von der Opposition geführte Gemeinderat des 18. Bezirks hat für eine Fluggaststeuer in Höhe von 1000 Forint (2,40 Euro) gestimmt, was bereits einen großen Aufschrei ausgelöst hat, berichtet Világgazdaság. Sowohl Führungskräfte der Luftfahrtindustrie als auch Steuerexperten, die von dem Wirtschaftsportal befragt wurden, halten die Maßnahme für rechtswidrig und würden zudem der regionalen Stärke des internationalen Flughafens Budapest Liszt Ferenc einen schweren Schlag versetzen.

Smartwings hält die Fluggaststeuer des 18. Bezirks für rechtswidrig, und die Anwälte des Unternehmens wenden sich an das Budapester Regierungsamt, um die Maßnahme aufzuheben, wollen aber sogar bis zur Kurie gehen, um „diesen Wahnsinn“ zu stoppen.

Der geschäftsführende Direktor Attila Farkas erklärte gegenüber Világgazdaság, dass die Einzelheiten der Steuer nicht von der Gemeinde, sondern von der Bodenabfertigung an die Fluggesellschaften übermittelt wurden. Der Geschäftsführer sagte,

es sei unsinnig, dass sie wegen den Weihnachtsferien praktisch nur eine Woche Zeit hätten, sich auf die am 1. Januar in Kraft tretende Regelung vorzubereiten.

„Als ich zu den Verhandlungen mit der Stadtverwaltung ging, sah ich in überraschte Gesichter. Leider haben sie keine Ahnung, wie die Luftfahrtindustrie funktioniert. Sie argumentierten, dass wir die Steuer erst im März zum ersten Mal zahlen müssen – aber wir müssen das Geld noch im Januar und Februar eintreiben, und die Verwaltung muss arbeiten. Ich habe versucht, ihnen zu erklären, dass die Karten für Januar und Februar schon längst verkauft sind“, so Attila Farkas auf eine Frage des Portals.

Er fügte hinzu, dass die Maßnahme auch aus datenschutzrechtlicher Sicht äußerst bedenklich sei. Außerdem würde sich der internationale Flughafen Liszt Ferenc selbst ins Bein schießen, da die Flughäfen in den Nachbarländern billiger würden.

Obwohl die Gemeinde dies bestreitet, erklärt das Rechtsteam von Smartwings, dass die zusätzliche Gewinnsteuer in diesem Fall einer Doppelbesteuerung gleichkäme, was illegal ist.

Außerdem würde die Gemeinde die Erhebung der Steuer, die sich auf 1000 Forint pro Fahrt und Passagier belaufen würde, der Bodenabfertigung überlassen.

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Miklós Pálffy, ein Steuerexperte, der auf die Anfrage von Világgazdaság geantwortet hat, warf auch die Frage auf, ob die Gemeinde eine Verpflichtung zur Erhebung einer Steuer der Bodenabfertigung festlegen kann.

Die Antwort lautet seiner Ansicht nach nein, und obwohl die Gemeinde die Steuer auf andere Weise eintreiben könnte, würde die Suppe in diesen Fällen mehr kosten als das Fleisch, so der Partner der Niveus Consulting Group.

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Ein weiterer Haken an dem von der Opposition geführten Plan für den 18. Bezirk ist, dass die Bewohner des Bezirks auf dem Papier nicht von der Steuer betroffen wären, aber die Quelle des Portals, die Einblick in den Sektor hat, sagte, dass es völlig unrealistisch sei, zu überprüfen, ob jeder Passagier eine Adresse im 18. Bezirk hat, da beim Kauf eines Flugtickets oder vor der Reise nie nach einer Adresskarte gefragt werde, berichtet Világgazdaság.

István Zoltán Lévai, Fidesz-KDNP-Vorsitzender des Budapester Wahlkreises Nr. 15, bestätigte dem Portal, dass

die Fidesz-Abgeordneten des Bezirks nicht für die Fluggaststeuer gestimmt haben, weil die von der Opposition kontrollierte Gemeinde sie nicht von der Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit der Maßnahme überzeugen konnte.

via mti.hu, Beitragsbild: offizielle Facebook-Seite von Budapest Airport