Das Amtsgericht in Budapest, hat einen Anspruch der Esterházy-Stiftung auf den Titel einer Sammlung wertvoller Antiquitäten abgelehnt, die die Familie Esterházy 1923 beim Budapester Museum für Angewandte Kunst hinterlegt und 1949 kollektiviert hat.
Im Prozess um im Budapester Kunstgewerbemuseum befindliche Kunstobjekte hat die Esterházy-Privatstiftung in erster Instanz eine Niederlage erlitten, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI. Laut Urteil konnte die Stiftung nicht nachweisen, dass die vom Verfahren betroffenen Schätze feste Bestandteile der Schatzkammer auf der Burg Forchenstein seien.
In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, dass „die Stiftung nicht nachweisen kann, dass die 270 Gegenstände aus Silbergegenständen, Münzen und Textilien ein wesentlicher Bestandteil der Sammlungen des Forchtensteiner Schlosses in Österreich gewesen seien“
Bei dem 2017 durch die Esterhazy-Gruppe gegen den ungarischen Staat angestrengten Verfahren geht es um die Klärung des Eigentümerrechtes von mehr als 260 Kunstobjekten. Diese wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Stiftung im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte. Im Gerichtsurteil wird nun jedoch konstatiert, dass die Bindung dieser Schätze an Ungarn unbestreitbar sei. Der Rechtsstreit dürfte weitergehen, da die Esterhazy-Stiftung voraussichtlich in Berufung gehen wird. (Via: volksblatt.at)
Balázs Czigány, der stellvertretende Leiter der Stiftung, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass die Stiftung darauf abzielte, die Sammlung in Budapest auszustellen und sie sowohl der Öffentlichkeit als auch den Forschern zugänglich zu machen. Er sagte, die Stiftung wolle „die rechtliche Integrität von Ungarns größter Sammlung angewandter Kunst wiederherstellen“ und fügte hinzu, dass „nie vorgeschlagen wurde, die Schätze aus Ungarn herauszunehmen“. Nach einer Erklärung der Stiftung werden sie gegen die unverbindliche Primärentscheidung Berufung einlegen.
(Via: mti.hu, volksblatt.at, Beitragsbild: MTI – Attila Manek)