Pendler, die nach Österreich einreisen, müssen ab 10. Februar mit strengeren Einreiseregeln rechnen: Sie müssen bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich zusätzlich dazu ein Mal pro Woche registrieren.
Nach der neuen Reiseverordnung, die gestern vom österreichischen Sozialministerium erlassen wurde, müssen Pendler ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis bei sich haben, welches nicht älter als sieben Tage sein darf. Nur Tests, welche von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, werden akzeptiert. Pendler haben auch die Möglichkeit, den Test nach der Einreise nachzuholen, jedoch müssen sie das innerhalb von 24 Stunden machen.
Pendler, welche in einem längeren Intervall als sieben Tage nach Österreich einreisen, haben die Pflicht, sich bereits vor der Einreise zu registrieren.
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Für alle anderen Personen, welche nach Österreich fahren möchten, bleiben die Regeln, bis auf eine Ausnahme, gleich: Sie haben ebenfalls einen negativen Test bei der Einreise vorzulegen, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Er kann aber auch binnen 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden. Weiterhin muss man sich vor der Reise registrieren, wobei auch die zehntägige Quarantänepflicht weiterhin in Kraft bleibt, welche aber nach fünf Tagen durch Freitesten aufgehoben werden kann.
Für die österreichische Wirtschaft sind Berufspendler vor allem aus der Slowakei und Ungarn von enormer Bedeutung: Die beiden östlichen Nachbarländer machen 40 Prozent aller Pendler aus, wobei diese Arbeitnehmer vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen, sowie in den Bereichen Beherbergung und Gastronomie tätig sind.
Bild: MTI/Filep István Quelle: orf.at merkur.de vienna.at