Ungarns Staatspräsident János Áder hat das Datum für das von der Regierung initiierte Referendum über das ungarische Kinderschutzgesetz auf den 3. April festgelegt.Weiterlesen
Am 3. April können die ungarischen Staatsbürger ihre Stimmen bei den diesjährigen Parlamentswahlen abgeben. Ungarns Präsident János Áder hat das Datum am Dienstag angekündigt. Der Wahlkampf kann 50 Tage vor dem Wahltermin, d.h. am 12. Februar, offiziell beginnen. Die 7,8 Millionen ungarischen Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, in einem einzigen Wahlgang zwei Stimmen abzugeben, die über 199 Sitze im Parlament entscheiden.
„Vor zweiunddreißig Jahren wurde Ungarn durch die ersten freien Wahlen zu einem unabhängigen, demokratischen Land. Ich danke allen, die am Wiederaufbau des Landes mitgewirkt haben. In diesem Jahr werden die wahlberechtigten ungarischen Bürger zum neunten Mal frei entscheiden können, wem sie die Verwaltung unserer gemeinsamen Angelegenheiten anvertrauen“ schrieb in einer vom Präsidialamt veröffentlichten Erklärung der Staatspräsident am Dienstag Nachmittag und fügt hinzu:
Das ungarische Grundgesetz und das Wahlgesetz enthalten klare Bestimmungen über den Termin, bis zu dem der Präsident der Republik eine allgemeine Wahl der Parlamentsmitglieder ansetzen kann. Auf der Grundlage dieses gesetzlichen Auftrags habe ich den Termin für die allgemeine Wahl der Abgeordneten auf den 3. April 2022, den frühestmöglichen Termin, festgelegt
Die Abgeordneten werden in 106 einzelnen Wahlkreisen direkt gewählt. Über die verbleibenden Sitze wird mit den Parteilisten entschieden. Die Kandidaten müssen bis zum 25. Februar 500 Unterschriften sammeln, um in einem einzelnen Wahlkreis zu kandidieren.
Eine Partei kann eine Landesliste aufstellen, wenn sie in 71 Wahlkreisen in mindestens vierzehn Komitaten und Budapest mindestens einen Einzelkandidaten aufstellt. Die Parteien müssen ihre nationalen Listen bis zum 26. Februar beim Nationalen Wahlausschuss (NVB) einreichen.
Ungarische Wähler mit einer Adresse in Ungarn aber mit einem ausländischen Wohnsitz, müssen sich am Wahltag in eine Botschaft oder ein Konsulat begeben, um ihre Stimme abgeben zu können. Zuvor müssen sie sich bis zum 25. März bei einem örtlichen Notar registrieren lassen.
Die 420 000 Ungarinnen und Ungarn, die keine Adresse in Ungarn haben, sich aber vor oder nach der letzten Wahl 2018 für die Briefwahl registriert haben, müssen sich nicht erneut registrieren lassen.
Nicht-ungarische Einwohner, die die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt. Sie müssen sich bis zum 9. März beim Nationalen Wahlbüro (NVI) registrieren lassen.
Wähler, die sich als Angehörige einer nationalen Minderheit registrieren lassen, geben ihre Stimme der Liste der jeweiligen Minderheit und nicht den nationalen Parteien. Eine nationale Minderheit kann Kandidaten auf einer Liste aufstellen, die von mindestens einem Prozent der Wähler ihrer nationalen Minderheit empfohlen wird.
Nach dem Gesetz muss das neue ungarische Parlament bis spätestens 3. Mai gebildet werden.
(Via: mti.hu, Titelbild: MTI/Sóki Tamás)