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Die globale Mindeststeuer konnte die ungarische Wettbewerbsfähigkeit nicht brechen

Ungarn Heute 2023.10.03.

Der ungarische Finanzminister führte am Montag Gespräche mit den Leitern großer ungarischer Unternehmen über die heimische Umsetzung der EU-Richtlinie über die globale Mindeststeuer.

Bei dem Treffen betonte Mihály Varga, dass es das Ziel der Regierung sei, die Wettbewerbsfähigkeit des ungarischen Steuersystems trotz der globalen Mindeststeuer zu erhalten und sicherzustellen, dass ungarische Unternehmen weiterhin einen der niedrigsten Steuersätze in Europa zahlen, so eine Erklärung des Ministeriums vom Montag.

Die OECD hat die Einführung einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen für 2019 auf die Tagesordnung gesetzt, und auch die Europäische Union hat eine Richtlinie zu diesem Thema verabschiedet, die Ungarn bis zum 1. Januar 2024 in sein Rechtssystem umsetzen muss,

erinnerte der Minister.

Er fügte hinzu, dass Ungarn einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze in Europa hat und die Verordnung eine Steuererhöhung in Ungarn bedeutet hätte, weshalb die ungarischen Interessen während der Verhandlungen vertreten werden mussten. Nach Ansicht des Finanzministers war Ungarn das aktivste Land in der Region, was die Verfeinerung der Vorschriften angeht. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass Investitionen in den Genuss einer Vorzugsbehandlung kommen und dass die Vorschriften das breite Spektrum der in Ungarn gezahlten Steuern berücksichtigen.

Bei der Umsetzung der Richtlinie verfolgte die Regierung ein doppeltes Ziel. Zum einen, sollte sich eine zusätzliche Steuerschuld ergeben, so sollte diese vollständig für Ungarn bestimmt sein, zum anderen sollte der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden. Der Finanzminister betonte auch, dass das Land die globale Mindeststeuerregelung so gestalten werde, dass Ungarn weiterhin ein attraktives Investitionsumfeld für Unternehmen biete und dass in Ungarn erwirtschaftete Einkünfte ausschließlich in Ungarn besteuert würden.

Er erinnerte daran, dass eine globale Mindeststeuerpflicht entsteht, wenn der effektive Ertragssteuersatz eines multinationalen Unternehmens in einem Staat unter 15 Prozent liegt.

Unternehmensgruppen sind davon betroffen, wenn ihr konsolidiertes Einkommen in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre 750 Mio. Euro übersteigt.

Das Finanzministerium wird dem Parlament die detaillierten Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die globale Mindeststeuer gleichzeitig mit den Steuergesetzen vom Herbst vorlegen und dabei die Vorschläge der betroffenen Unternehmen berücksichtigen.

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via mti.hu, Beitragsbild: Pexels