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Die zunehmende Gewalt von Schlepperbanden stellt eine wachsende Bedrohung dar

Ungarn Heute 2023.11.28.

Nicht nur die steigende Zahl irregulärer Migranten, sondern auch die zunehmende Gewalt von Schlepperbanden stellt eine wachsende Bedrohung für das Personal an der Südgrenze dar. Es stellt sich die Frage: Warum setzt die Polizei in dieser Situation keine Gummigeschosse ein? Das Nachrichtenportal Magyar Nemzet befragte das nationale Polizeipräsidium und Oberst Levente Baukó, Leiter des Grenzschutzdienstes des Polizeipräsidiums des Komitats Csongrád-Csanád.

In den letzten Wochen wurden immer mehr Videos und immer mehr Daten veröffentlicht, die das Ausmaß des Migrationsdrucks an der Südgrenze verdeutlichen. Aber nicht nur das: Mit dem Anstieg der Zahl der illegalen Migranten ist auch die Zahl der Menschenschmuggler gestiegen, und laut kürzlich veröffentlichten Geheimdienstberichten sind muslimische Terrororganisationen an den südlichen Grenzen Ungarns aufgetaucht.

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Kriminelle Banden können große Summen verdienen: Schmuggler können bis zu tausend Euro für einen einzigen Grenzübertritt verlangen, so dass täglich Hunderttausende oder sogar Millionen von Euro den Besitzer wechseln. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Schleuserbanden an der Grenze immer gewalttätiger werden. Am 27. Oktober beispielsweise wurden die Bewohner von Horgos auf der serbischen Seite der Grenze durch Schüsse geweckt, und das Feuergefecht dauerte mehrere Stunden. Dabei wurden drei Migranten getötet und einer verletzt.

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Auch ungarische Polizisten und Grenzjäger, die die Grenze schützen, haben von Vorfällen berichtet, bei denen sie von Schmugglern beschossen wurden. Polizeibeamte können in solchen Fällen von ihren Waffen Gebrauch machen, aber nur als letztes Mittel.

Es stellt sich die Frage, warum die Behörden in dem genannten Fall nicht von Gummigeschossen Gebrauch machen dürfen. Dies hat eine starke abschreckende Wirkung, ist aber weit weniger gefährlich als ein Warnschuss oder ein gezielter Schuss mit einer scharfen Waffe.

Der Kommunikationsdienst des Nationales Polizeipräsidium (ORFK) erklärte, dass das Polizeigesetz bestimmte Bedingungen für der Gebrauch vorsieht. „Nur ausgebildete Polizeibeamte, die die Prüfung im Umgang mit der Spezialausrüstung bestanden haben“, dürfen das Gummigewehr im Rahmen ihrer Aufgaben verwenden. Dies ist der Fall, wenn „das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer oder das eigene Leben“ gefährdet ist und „um eine unmittelbare Bedrohung der Sicherheit von Eigentum abzuwenden“ oder „wenn die Bedingungen für den Gebrauch von Schusswaffen erfüllt sind“. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Vorbehalt:

Ein solches Geschoss darf nur dann eingesetzt werden, wenn der Einsatz eines weniger zwingenden Mittels nicht wirksam wäre.

Auf die Frage hin, ob die Möglichkeit der Einführung der Gummigeschosswaffe an der Südgrenze in Erwägung gezogen wurde, antwortete das ORFK, dass laut dem bereits erwähnten Polizeigesetz Gummigeschosse nicht zur Auflösung von Menschenansammlungen eingesetzt werden dürfen und daher auch nicht zur Bekämpfung der illegalen Massenmigration, also gegen Schlepper, verwendet werden können.

Die Polizei darf Gummigeschosse nur gegen eine bestimmte Person einsetzen,

stellte der ORFK fest.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Polizeibeamte „während der Aktion keinen Schaden anrichten dürfen, der in einem offensichtlichen Missverhältnis zum legitimen Ziel der Aktion steht“. Mit anderen Worten, sie müssen das Zwangsmittel wählen, das „die Person, die der Maßnahme unterworfen ist, am wenigsten einschränkt, verletzt oder schädigt und gleichzeitig die Wirksamkeit der Maßnahme sicherstellt.“

Oberst Levente Baukó, Leiter des Grenzschutzdienstes des Polizeipräsidiums des Komitats Csongrád-Csanád, Foto: Facebook/ Csongrád-Csanád vármegyei rendőrség

Oberst Levente Baukó, Leiter des Grenzschutzdienstes des Polizeipräsidiums des Komitats Csongrád-Csanád, betonte ebenfalls gegenüber Magyar Nemzet, dass die Einzelheiten des Waffengebrauchs durch Polizeibeamte und Grenzjäger im Polizeigesetz geregelt sind und dass Polizeibeamte und Grenzjäger das Feuer erwidern können, wenn die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Levente Baukó wies auch darauf hin, dass ungarische Polizeibeamte nach den geltenden internationalen Regeln nicht in Richtung Serbien schießen dürfen, da dies eine Grenzverletzung darstellen würde.

Wenn jedoch die Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel wenn das Leben der Patrouillen in Gefahr ist, können sie ihre Waffen einsetzen.

An der südlichen Grenze würden immer gemeinsame Patrouillen mit den serbischen Behörden in Ungarn und Serbien durchgeführt. In der Regel sei ein ungarischer Polizist zusammen mit einem serbischen Polizisten im Einsatz, aber die Anzahl der Beamten und die Proportionen sei nicht in Stein gemeißelt, sondern hänge von der Vereinbarung zwischen den beiden Seiten ab, erklärte Levente Baukó.

In einem solchen Fall unterliege der Einsatz von Waffen immer den Gesetzen des Landes, auf dessen Territorium die Patrouillen im Einsatz sind.

Das ungarische Polizeigesetz würde sich aber in den wesentlichen Punkten nicht von dem serbischen Gesetz unterscheiden, so dass es eine effektive Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung gibt, betonte der Leiter des Grenzschutzdienstes.

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Via Magyar Nemzet, Beitragsbild: Facebook/Innenministerium Serbien