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Esterházy-Privatstiftung: „Das Gericht legitimiert entrechtende Maßnahmen des kommunistischen Regimes“

Ungarn Heute 2021.05.13.
FIZETŐS

Die Esterházy-Privatstiftung, die eine milliardenschwere Sammlung vom ungarischen Staat zurückfordern möchte, wird gegen die Entscheidung des Budapester Gerichtshofs eine Berufung einlegen und den Fall der Esterházy-Schätze vor die Kurie, das Verfassungsgericht und, falls nötig, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen.

Die Esterházy-Privatstiftung aus Österreich hat ihre Klage über die Esterházy-Kulturgüter auch in zweiter Instanz verloren, nachdem das Hauptstädtische Gericht in Budapest am 14. April das Urteil der ersten Instanz bestätigte. Die Stiftung hat 2017 eine Klage gegen den ungarischen Staat eingereicht, um die Eigentumsrechte von mehr als 260 Kunstobjekten zu klären.

Nach Bestätigung des Gerichts verbleiben die Esterházy-Schätze im Besitz des ungarischen Staates
Nach Bestätigung des Gerichts verbleiben die Esterházy-Schätze im Besitz des ungarischen Staates

Die Esterházy-Privatstiftung aus Österreich hat ihre Klage über die Esterházy-Kulturgüter auch in zweiter Instanz verloren, nachdem das Hauptstädtische Gericht in Budapest am 14. April das Urteil der ersten Instanz bestätigte. Die Stiftung hat 2017 eine Klage gegen den ungarischen Staat eingereicht, um die Eigentumsrechte von mehr als 260 Kunstobjekten zu klären. Die Esterházy-Kulturgüter blicken auf […]Weiterlesen

Die Esterházy-Privatstiftung betont jetzt in ihrer Erklärung:

das Budapester Gericht hat „faktisch eine entrechtende Maßnahme des kommunistischen autoritären Regimes ex post facto ergänzt und legitimiert, obwohl sie nicht einmal den damaligen Gesetzen entsprach

Sie weisen darauf hin, dass das Gericht die schwerwiegenden Verfahrensmängel des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die grundlegenden materiellen Mängel und Unzulänglichkeiten des Urteils nicht berücksichtigt hat. Das Berufungsgericht hat auch die Tatsache ignoriert, dass ein wesentlicher Teil des Urteils das (fehlerhafte) Rechtsgutachten des Ministers Gergely Gulyás aus einem anderen Verfahren wörtlich übernommen hat, sowie die Tatsache, dass das Gericht in seiner rechtlichen Begründung den im Nationalmuseum aufbewahrten Teil der Schätze in der Sache nicht einmal erwähnt hat.

Sie beanstanden weiterhin, dass der ungarische Staat Fürst Paul Esterházy das Eigentum an den Kunstwerken auch nach den früheren kommunistischen Verstaatlichungsgesetzen nicht entziehen konnte (hätte können), deshalb geht es in dem Urteil nicht darum, eine längst abgeschlossene Rechtslage unangetastet zu lassen, sondern um den nachträglichen und willkürlichen Eigentumserwerb des ungarischen Staates durch die heutige – verfassungswidrige und formell fehlerhafte – Anwendung der kommunistischen Gesetze.

In der Beschwerdeschrift der Esterházy-Privatstiftung wird jedoch erklärt, dass die Schätze, sollte die Stiftung sie zurückerhalten, in Ungarn, in der Obhut des ungarischen Staates, verbleiben würden.

Prinz Eszterházy aus der Familiengruft nach Ungarn geholt
Prinz Eszterházy aus der Familiengruft nach Ungarn geholt

„Ich hab’ den Eindruck, dass wir für ihn das getan haben, was er auch gerne gesehen hätte, dass man ihn in sein Geburtsland zurückgebracht hat“, sagte der Sohn von Anton Eszterházy nach dem Begräbnis in dem westungarischen Fertőd – berichtet burgenland.orf.at. Der Sohn bemühte sich bereits seit Jahren seinen Vater, Prinz Anton Eszterházy aus der Familiengruft […]Weiterlesen

Die Familie Esterházy sammelte 300 Jahre lang ihren Schmuck, Medaillen und Textilien zusammen, die zuletzt zwischen 2006 und 2008 im Museum für Angewandte Kunst zu sehen waren. Die 70 Stücke der Sammlung wurden nach einem Regierungsbeschluss im Jahr 2016 im Schloss Esterházy in Fertőd untergebracht.

(Quelle: telex.hu, Titelbild: MTI – Csaba Krizsán)