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EU-Gerichtsurteil wird Maßnahmen gegen illegale Migration behindern

Ungarn Heute 2023.06.23.

Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstoßen, indem es die Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, von der vorherigen Vorlage einer Absichtserklärung bei einer ungarischen Botschaft in einem Nicht-EU-Land abhängig gemacht hat, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag.

Der Fall ereignete sich, nachdem Ungarn nach dem Ausbruch von Covid-19 im Jahr 2020 ein neues Gesetz verabschiedet hatte, wonach Nicht-EU-Bürger, die sich im ungarischen Hoheitsgebiet aufhalten oder an den ungarischen Grenzen ankommen und dort internationalen Schutz suchen, ein Vorverfahren durchlaufen müssen.

Demnach müssen sich die Einwanderer an die ungarische Botschaft in Belgrad oder Kiew wenden, um eine Absichtserklärung zur Beantragung von internationalem Schutz abzugeben.

Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Ungarn mit der Verabschiedung dieser Bestimmungen gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht, insbesondere aus der Richtlinie über gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes, verstoßen hat. Sie erhob daher eine Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

In einem am Donnerstag verkündeten Urteil stellte der Gerichtshof der EU fest, dass die ungarischen Rechtsvorschriften den Staatsangehörigen der betroffenen Nicht-EU-Länder die wirksame Ausübung ihres in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechts, in Ungarn Asyl zu beantragen, verwehren. Sie erklärten, dass

die auferlegte Beschränkung nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden kann, dass die Einführung der Rechtsvorschriften Teil des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, insbesondere der Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 ist.

Die Mitgliedstaaten können zwar ausnahmsweise Vorschriften für die Einreichung von Anträgen auf internationalen Schutz erlassen, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten in ihrem Hoheitsgebiet einzudämmen, doch müssen diese Maßnahmen diesem Ziel angemessen sein und dürfen nicht außer Verhältnis dazu stehen, so das Gericht.

Gergely Gulyás, Minister für das Amt des Premierministers, ging am Donnerstag in der Regierungsinfo ebenfalls auf das Thema ein und sagte, er bedauere die Entscheidung des Gerichts, dass die ungarische Asylgesetzgebung gegen EU-Verpflichtungen verstoße. Er sagte, er verstehe nicht, warum der Gerichtshof der Europäischen Union das Gesetz für rechtswidrig erklärt habe, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es bereits für rechtmäßig erklärt habe. Er fügte hinzu, er sei zuversichtlich, dass es gelingen werde, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, das eine Rückkehr zu den früheren Vorschriften ermögliche.

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Der Minister wies darauf hin, dass die Regierung von der Europäischen Kommission erwarte, dass sie Regeln aufstelle, die es ermöglichten, Anträge vor dem Grenzübertritt zuzulassen, und dass es bereits Forderungen aus den Mitgliedstaaten gebe, dies zu tun. Er ist der Meinung, dass u.a. der Europäische Gerichtshof den Begriff Asyl, der von der Migration getrennt werden sollte, falsch interpretiert.

In der Zwischenzeit scheint die Europäische Union keinen Weg zu finden, die illegale Migration zu stoppen, und die steigende Zahl der Ankünfte ist ein klares Indiz dafür, dass illegale Migranten weiterhin in Massen in die EU kommen, da niemand diesem Phänomen Einhalt gebietet.

Hinzu kommt noch der jüngste Vorschlag der so genannten Migrantenquote. Demnach wäre jeder EU-Mitgliedstaat für eine bestimmte Anzahl von Menschen verantwortlich, müsste sie aber nicht unbedingt aufnehmen. Länder, die nicht bereit sind, illegal in der EU ankommende Migranten und Flüchtlinge aufzunehmen, könnten mit Geld – etwa 22 000 Euro pro Person -, Ausrüstung oder Personal helfen. Von den 27 Mitgliedstaaten unterstützten 21 den Vorschlag, während vier sich der Stimme enthielten. Ungarn war dagegen, ebenso wie Polen.

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Via Hungary Today, Beitragsbild: Europäische Kommission