Die Erfüllung der 27 "Super-Meilensteine" bleibt Voraussetzung für die RRF-Zahlungen.Weiterlesen
Die ungarische Justizreform hat Schwächen in der Unabhängigkeit der Justiz behoben. Das bedeutet, dass ein Teil der kohäsionspolitischen Mittel freigegeben werden kann und Ungarn bis zu 10,2 Milliarden Euro an Rückerstattung beantragen kann, erklärte die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Die EU-Exekutive erklärte, Ungarn habe die Maßnahmen ergriffen, zu denen es sich verpflichtet habe, und die Kommission sei daher der Ansicht, dass die Erwartungen der EU-Grundrechtecharta bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz erfüllt worden seien.
Ungarn hat ein Gesetz verabschiedet, das die Unabhängigkeit der Justiz im Land deutlich stärkt. Diese Reform steht im Einklang mit den Verpflichtungen, die Ungarn in seinem Konjunkturprogramm eingegangen ist“,
so die Kommission.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Voraussetzungen während der gesamten Laufzeit der Kohäsionspolitik erfüllt sind. Sollte das Gremium zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht sein, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, kann es erneut beschließen, die Finanzierung zu blockieren, warnte sie.
Die EU-Kommission erklärte, sie werde die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Haushaltskonditionalität beibehalten, da Ungarn die Frage der Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit nicht angegangen sei.
Dies bedeutet, dass drei kohäsionspolitische Programme mit einem Gesamtbudget von 6,3 Milliarden Euro ausgesetzt bleiben.
Was die Mittel zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung nach der Coronavirus-Epidemie anbelangt, so wurde berichtet, dass sich Ungarn zu 27 Super-Meilensteinen verpflichtet hat, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Der Plan umfasst vier Super-Meilensteine für die Unabhängigkeit der Justiz, die den oben beschriebenen, von Ungarn geforderten Maßnahmen entsprechen, sowie 21 Super-Meilensteine, die Korrekturmaßnahmen im Rahmen des Mechanismus der Haushaltskonditionalität entsprechen. Da Ungarn die Super-Meilensteine jedoch noch nicht vollständig umgesetzt hat, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, den Zahlungsantrag für den gesamten Betrag zu genehmigen.
Insgesamt belaufen sich die blockierten Mittel für Ungarn auf rund 21 Milliarden Euro.
Trotz der Fortschritte, die Ungarn bei der Unabhängigkeit der Justiz gemacht hat, gebe es nach wie vor Bedenken hinsichtlich des so genannten Kinderschutzgesetzes und der ernsthaften Risiken für die akademische Freiheit und das Asylrecht. Auch in Bezug auf das Mandat der Integritätsbehörde, die Erklärung von öffentlichem Eigentum und die Situation der Treuhänder von öffentlichem Interesse seien Abhilfemaßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben. Solange diese Bedenken von Ungarn nicht ausgeräumt sind, wird das Gremium nicht in der Lage sein, die entsprechenden Ausgaben für mehrere Programme zu erstatten oder die Anpassung oder Aufhebung der Einfrierungsmaßnahmen zu empfehlen, so das Gremium weiter.
Via MTI Beitragsbild: European Commission