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EU leitet neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein

MTI - Ungarn Heute 2022.05.20.

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag erklärt, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn sowie Estland, Malta und die Niederlande eingeleitet hat, weil diese Länder die EU-Verordnung zur Betrugsbekämpfung, die sich auf den EU-Haushalt auswirkt, nicht korrekt umgesetzt“ haben.

Das Exekutivorgan der EU hat den Ländern Aufforderungsschreiben geschickt, die den Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens markieren. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren, andernfalls könnte die EU-Kommission das Verfahren auf die nächste Stufe bringen.

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Er reagierte damit auf die Ankündigung der Europäischen Kommission, die Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität gegen das Land zu aktivieren.Weiterlesen

Das Büro des Premierministers erklärte am späten Donnerstag, dass die von der Europäischen Kommission aufgeworfenen Fragen mit der Auslegung des Strafgesetzbuches zusammenhängen.

„Diese technischen Fragen sind nicht Teil der Verhandlungen zwischen Ungarn und der Kommission über die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) [und] werden auf Expertenebene gelöst“, fügte das Büro hinzu.

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Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Auch gegen Deutschland wurden am Donnerstag drei Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen „Justiz“, „Steuern und Zollunion“ sowie „Energie und Klima“ eingeleitet oder weitergeführt.