Das ungarische Hochschulgesetz, das sich auf die Arbeitsweise ausländischer Universitäten im Land auswirkt, verstößt gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.
Das ungarische Parlament hat noch 2017 das Hochschulgesetz des Landes geändert. Demnach müssen ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren und der Betrieb von Ungarn muss vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein.
Später in dem selben Jahr leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.
Jetzt sagte das Gericht in seiner Entscheidung aus, dass die Vorschriften die Niederlassungsfreiheit der Institute und den freien Dienstleistungsverkehr unnötig einschränkten.
Sie argumentierte außerdem, dass das neue Gesetz ein Verstoß “gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen sei, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen”. Zugleich liefen die neuen Vorschriften “dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit” zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht – dem GATS-Abkommen – verletzt.
Die von Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, die diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien.
(Via: mti.hu, rnd.de, Beitragsbild: MTI – Szilárd Koszticsák)