"Wir werden nie ein Problem damit haben, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt wird, aber dass die Ehe zweier Männer erlaubt oder verboten wird, kann nicht in Frage gestellt werden" so der Kanzleramtsminister. Weiterlesen
Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit dem ungarischen Kinderschutzgesetz sowie mit der Erneuerung der Mediendienstlizenz von Klubrádió und das Ausschreibungsverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, und den Fall der Einführung eines dualen ungarischen Kraftstoffpreissystems sowie den Fall der Rechtsvorschriften zur Einführung von Beschränkungen für Getreideausfuhren an den EuGH verwiesen, teilte die ungarische Justizministerin, Judit Varga auf ihrer Facebook-Seite mit.
Die Ministerin schrieb, dass zur Überraschung der Regierung ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Kinderschutzgesetz eingeleitet wurde, bei dem „wir die ganze Zeit betont haben, dass die von der Kommission erhobenen Anschuldigungen unbegründet sind“.
„Wir haben von Anfang an klargestellt, dass der Schutz von Minderjährigen und die Gewährleistung ihrer moralischen Entwicklung Sache der Mitgliedstaaten ist, und mit dem Beitritt zur EU hat Ungarn seine Souveränität nicht aufgegeben, sondern nur die gemeinsame Ausübung bestimmter Kompetenzen ermöglicht“, betonte Judit Varga.
Die Justizministerin fuhr fort, dass es sich bei dem anderen Fall um ein Vertragsverletzungsverfahren handelt, in dem die behördlichen Verfahren und die negativen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Mediendienstlizenz von Klubrádió sowie das Ausschreibungsverfahren angefochten werden.
Es sei wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung im Fall Klubrádió von einer von der Regierung unabhängigen Behörde getroffen und auch von einem unabhängigen ungarischen Gericht gebilligt wurde, schrieb die Politikerin.
„All dies steht in vollem Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte, die die Kommission als verletzt kritisiert hat“, schrieb die Ministerin.
Gleichzeitig sei die ungarische Regierung bereit, sich an einem konstruktiven Rechtsdialog zu beteiligen, wie sie es immer getan habe, solange dieser auf gegenseitigem Respekt basiere, so Judit Varga.
Auf eine frühere Anfrage des Ausschusses zur Einführung des dualen ungarischen Kraftstoffpreissystems antwortete die Politikerin, dass die Regierung bei der Einführung betont habe, dass die Maßnahme für alle gelte, dass aber angesichts der zwischenzeitlich entstandenen Inflations- und Kriegssituation „der zunehmende Tanktourismus die Versorgungssicherheit derart bedroht“ habe, dass das Kabinett Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen von der Liste der Begünstigten ausgeschlossen habe.
Die Regierung hat auch ihre vorläufige Stellungnahme zu der nationalen Verordnung zur Einführung von Beschränkungen für Getreideexporte übermittelt, schrieb die Ministerin.
„Wir hoffen, dass in beiden Fällen, die an den Luxemburger Gerichtshof verwiesen wurden, der gesunde Menschenverstand siegt und eine positive Entscheidung getroffen wird“, schloss Judit Varga.
via mti.hu, Beitragsbild: Julien Warnand/MTI/EPA